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WTPG: Gut gemeint, aber schlecht gemacht / Inkrafttreten des neuen baden-württembergischen Heimrechts verzögert sich aufgrund heftiger Kritik

Geschrieben am 01-10-2013

Stuttgart (ots) - Das für den 1. Januar 2014 geplante
Inkrafttreten des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe
und Pflege (WTPG) in Baden-Württemberg verzögert sich. Grund ist die
heftige Kritik, die an dem Gesetzesentwurf geübt wurde und bei den
Abgeordneten im Landtag nicht ohne Wirkung geblieben ist.

Die zunächst für Oktober vorgesehene Anhörung im
baden-württembergischen Landtag wurde nun auf Februar 2014
verschoben. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa), der an der Anhörung teilnehmen wird, begrüßt dies
ausdrücklich: "Der Gesetzesentwurf, mit dem die Landesregierung vor
allem den Ausbau ambulant betreuter Wohngemeinschaften fördern will,
ist zwar gut gemeint, aber schlecht gemacht und muss dringend
nachgebessert werden", kritisiert der Vorsitzende der
bpa-Landesgruppe Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.

Während die Anforderungen an die Pflegeheime in den letzten Jahren
permanent gestiegen sind, sollen für ambulant betreute
Wohngemeinschaften mit bis zu acht Bewohnern, die von einem Anbieter
verantwortet werden, künftig sehr geringe heimrechtliche Vorgaben
gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von überzogenen
Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen nicht. Vor dem
Hintergrund, dass sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide
Wohnformen gleichermaßen bezieht und offenbar davon ausgegangen wird,
dass deren Bewohner einen vergleichbaren Hilfebedarf haben, ist die
in den letzten Jahren ständig gestiegene Regelungsflut für
Pflegeheime aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: "Aufgrund der
demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an
Pflegeheimplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime trotzdem
ignoriert, verliert die tatsächliche Situation der pflegebedürftigen
Menschen und deren pflegenden Angehörigen aus dem Blick", so Wiesner.

Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen
aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den
Fokus zu rücken. "Ordnungsrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel die
2009 erlassene Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das
Angebot an ortsnahen und bezahlbaren Pflegeheimplätzen. Es wird in
Kauf genommen, dass gewachsenen Strukturen mit heute uneingeschränkt
zugelassenen Pflegeheimen, die häufig familiär geführt werden und
bestens in die regionale Struktur eingebunden sind, der
wirtschaftliche Boden entzogen wird. Darüber und ob dies von der
Politik tatsächlich so gewollt ist, wird in den nächsten Wochen mit
den Abgeordneten zu reden sein", so Wiesner abschließend.

Die komplette Stellungnahme des bpa zum WTPG ist im Internet unter
www.bpa.de (Landesgruppe Baden-Württemberg/Aktuelles) abrufbar.

bpa e. V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
e. V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen
(davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900
Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei circa 19,4
Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: (0711) 960 49
60, www.bpa.de


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