Schweigepflicht - Schutz und Problem / Nur der Patient selbst darf einen Art von der Schweigepflicht entbinden
Geschrieben am 03-10-2013 |
Baierbrunn (ots) - Die ärztliche Schweigepflicht schützt die
Intimsphäre des Patienten. Ärzte dürfen Dritten gegenüber nichts
über dessen Gesundheitszustand preisgeben. Aufheben kann dieses
Prinzip nur der Patient selbst. "Oft kann es Leben retten, wenn eine
Vertrauensperson im engen Umfeld über einen Krankheitsbefund Bescheid
weiß", sagt der Arzt und Jurist Dr. Albrecht Stein aus München im
Patientenmagazin "HausArzt". Er rät besonders älteren Patienten, die
Weitergabe von Informationen an bestimmt Personen zu erlauben. Dazu
reicht es, den Arzt mündlich von der Schweigepflicht zu entbinden.
Auskünfte können auch auf bestimmte Personen beschränkt werden.
Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Patienten-Magazin "HausArzt" gibt der Deutsche
Hausärzteverband in Kooperation mit dem Wort & Bild Verlag heraus.
Die Ausgabe 4/2013 wird bundesweit in Hausarztpraxen an Patienten
abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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