DGAP-Adhoc: Steffen Schneider als Sanierungsvorstand berufen und vorläufiger Sachwalter gemäß § 270a InsO bestellt
Geschrieben am 09-10-2013 |
Vivacon AG / Schlagwort(e): Personalie/Personalie
09.10.2013 20:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 9. Oktober 2013. Aufgrund Beschluss des Aufsichtsrats ist Herr
Rechtsanwalt Steffen Schneider (46) mit heutiger Wirkung zum
Sanierungsvorstand (Chief Restructuring Officer - CRO) der Vivacon AG (ISIN
DE0006048911)berufen worden. Herr Rechtsanwalt Schneider begleitete die
Vivacon AG bereits während der laufenden Sanierung und nunmehr im Rahmen
der Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO.
Aufgrund des Antrages der Vivacon AG auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO hat das
Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 7. Oktober 2013, der heute der
Gesellschaft zuging, zudem Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering als
vorläufigen Sachwalter bestellt.
Die Aktie:
ISIN: DE0006048911
WKN: 604891
Marktsegment: Regulierter Markt, General Standard
Handelsplätze: Frankfurt, XETRA, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Hamburg,
München, Berlin
Mehr Informationen zur Vivacon AG finden sie unter:
www.vivacon.de
Investor Relations:
Tel.: + 49 (0)221 - 130 56 21- 782
Email: ir@vivacon.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vivacon AG
Agrippinawerft 30
50678 Köln
Deutschland
Telefon: 0221 - 1305621-0
Fax: 0221 - 1305621-950
E-Mail: info@vivacon.de
Internet: www.vivacon.de
ISIN: DE0006048911
WKN: 604891
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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