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BVPA spricht sich für eine Reform der an abgebildeten Gegenständen bestehenden Schutzrechte aus

Geschrieben am 15-10-2013

Berlin (ots) - Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und
Bildarchive appelliert an die künftige Bundesregierung, bei einer
weiteren Reform des Urheberrechtsgesetzes auch die an fotografierten
Personen oder Gegenständen bestehenden Drittrechte
mitzuberücksichtigen.

Der Geschäftsführer des BVPA, Alexander Koch, äußert hierzu, dass
man den Interessen der Internet-Nutzer an Rechtssicherheit wenig
gerecht werde, wenn man die an abgebildeten Personen und an
abgebildeten Gegenständen bestehenden parallelen Schutzrechte in der
Urheberrechtsdiskussion weiterhin außen vor lässt.

Als problematisch sieht der Verband vor allem die an abgebildeten
Gegenständen bestehenden Schutzrechte an. Das allein auf Richterrecht
basierende Fotografierverbot des Eigentümers weite der BGH
kontinuierlich aus. Die Ausweitung des Designschutzes auf reguläre
Fotos führe zu einer weiteren Rechtsunsicherheit.

Um kostenträchtigen Foto- und Filmproduktionen die sichere
Rechtsgrundlage wiederherzustellen, spricht sich der BVPA für eine
Klarstellung durch den Gesetzgeber aus.

Näheres unter
http://bvpa.org/informationen/urheberrechtsdiskussion

Über den BVPA:

Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive ist die
Interessenvertretung aller Bildmedienagenturen und ihrer
Dienstleister. Er ist die wichtigste Instanz für alle Fragen rund um
visuelle Inhalte. Der BVPA informiert, berät und bietet Netzwerke. Er
agiert als Interessenvertreter sowie als Dienstleister für seine
Mitglieder.



Pressekontakt:
BVPA, Mathias Jahn, jahn@bvpa.org


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