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Fünf Jahre nach Einführung der Umweltzonen: Endlich wirksame Kontrollen der Plakettenpflicht in den meisten Städten

Geschrieben am 07-11-2013

Berlin (ots) - Nur noch Halle und Magdeburg verweigern sich einer
Kontrolle des stehenden Verkehrs - In Karlsruhe wurden mehr als 5.000
Verstöße in drei Monaten festgestellt

48 Umweltzonen gibt es in Deutschland verteilt auf 69 Städte.
Wirksam kontrollieren wollten zahlreiche Kommunen diese jedoch
jahrelang nicht. Das ist seit dem 1. April 2013 anders, wie eine neue
Umfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) zeigt. Die
Umweltschutzorganisation hatte bei 15 Kommunen, die sich bisher
geweigert hatten, den stehenden Verkehr zu kontrollieren, um Auskunft
zu den Umweltzonenkontrollen gebeten. Die Mehrheit der Städte
überprüft inzwischen, ob Fahrzeuge über eine ausreichende
Abgasreinigung und eine Umweltplakette verfügen. Die
Umweltschutzorganisation begrüßte die Ergebnisse, übte aber auch
Kritik an einzelnen Kommunen, die sich weiterhin weigern wirksamen
Maßnahmen zur Einhaltung der Luftreinhaltegrenzwerte zu ergreifen.
Sie kündigte an, rechtliche Schritte gegen diese Städte einzuleiten.

Hintergrund für die Befragung ist die am 1. April 2013 in Kraft
getretene Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO), welche die
Rechte und Pflichten der Städte hinsichtlich der Umweltzonenkontrolle
neu definiert. Kommunen sind danach auch für die Kontrolle parkender
Fahrzeuge zuständig und berechtigt, Verstöße zu ahnden. In der
bereits zweiten Umfrage in diesem Jahr erkundigte sich die DUH, ob
insbesondere Städte in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt die
eindeutige Rechtslage beachten und ungefilterte Dieselfahrzeuge
aussperren. In der Vergangenheit hatten sich Kommunen dieser
Bundesländer geweigert, wirksame Kontrollen durchzuführen. Die DUH
wollte wissen, wie viele Verstöße in den drei Monaten vor und nach
der Neuordnung der StVO festgestellt beziehungsweise Bußgelder
verhängt wurden.

"Es ist beschämend, dass Oberbürgermeister fünf Jahre nach
Einführung der ersten Umweltzone in Deutschland immer noch ein Herz
für schmutzige Diesel-Fahrzeuge haben und ihren Bürgern ihr Recht auf
saubere Luft verweigern", erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der DUH.

Fünf der untersuchten 15 Städte erhielten die "Rote Karte" für
nicht ausreichende Kontrollen ihrer Umweltzonen. Als besonders
peinlich bezeichnete die DUH das Ergebnis in der von einem grünen
Oberbürgermeister regierten Stadt Freiburg im Breisgau. Hier
überprüft die Stadt den ruhenden Verkehr erst seit 1. Oktober 2013.
Dass sie innerhalb nur eines Monats bereits 1.500 Verstöße
registrierte, macht deutlich, wie hoch die jahrelang geduldete
zusätzliche Luftbelastung für die Bürger war. In Karlsruhe stieg die
Anzahl festgestellter Verstöße von 54 im ersten Quartal 2013 auf
5.482 Verstöße im zweiten Quartal. Insgesamt verhängte das zuständige
Ordnungsamt 3.312 Bußgeldbescheide, überwiegend für Fahrzeuge im
ruhenden Verkehr. Auch Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm
schauen inzwischen genau hin, welche Fahrzeuge in die Umweltzone
einfahren und erhielten von der DUH die "Grüne" Karte für die
deutlich verbesserte Überprüfung des fließenden und ruhenden
Verkehrs. Die Anzahl festgestellter Verstöße stieg in diesen Städten
im Vergleich zu den Vorjahren deutlich an.

Negativ fielen der DUH die Städte Halle und Magdeburg auf, die
sich nach wie vor nicht in der Verantwortung sehen, parkende
Fahrzeuge zu kontrollieren. Sehr spät begann auch der
Gemeindevollzugsdienst in Tübingen mit der Kontrolle der Umweltzone.
Im ersten Halbjahr 2013 wurden bereits 1.334 Verstöße festgestellt -
in den vier Jahren zuvor insgesamt lediglich vier.

"Viele Städte haben durch ihre Untätigkeit über Jahre die
Wirksamkeit der Umweltzonen boykottiert. Sie sind verantwortlich,
dass die Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Dieselruß und
Stickoxiden erkranken. Wir fordern die Aufsichtsbehörden der Länder
auf, die letzten Widerständler unter den Städten zu einer
rechtskonformen Kontrolle zu bewegen", so Resch. Die DUH kündigte an,
nach den Klageerfolgen in München und Darmstadt wenn nötig weitere
Gerichtsverfahren anzustrengen, um eine wirksame Aussperrung
ungefilterter Dieselfahrzeuge durchzusetzen.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie unter
http://l.duh.de/p071113.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Amrei Münster, Projektmanagerin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-71, E-Mail: muenster@duh.de

Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail:
eckold-hufeisen@duh.de


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