Zahl des Monats November 2013: + 1 Prozent
Geschrieben am 27-11-2013 |
Berlin (ots) - CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem
Koalitionsvertrag darauf geeinigt, auf den AMNOG-Bestandsmarktaufruf
für patentgeschützte Arzneimittel zu verzichten.
- Im Gegenzug wollen die Koalitionäre eine Erhöhung des
unbefristeten Zwangsrabatts auf verschreibungspflichtige
Arzneimittel von 6 % auf 7 % und die Verlängerung des
Preismoratoriums vorsehen.
- Im nun bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren muss klargestellt
werden, für welche Arzneimittel diese beiden Maßnahmen gelten.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD sind nun
abgeschlossen. Für den Bereich der Arzneimittel haben die Parteien
festgelegt, den aufwändigen Bestandsmarktaufruf für patentgeschützte
Arzneimittel, die vor 2011 in den Verkehr gebracht wurden, zu
beenden. Im Gegenzug soll der Zwangsrabatt für
verschreibungspflichtige Arzneimittel unbefristet von 6 % auf 7 %
erhöht werden und die Preise zum Stand 1. August 2009 weiter
"eingefroren" bleiben.
Der Gesetzgeber ist bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes
nun gefordert dafür zu sorgen, dass die Erhöhung des Zwangsrabatts
und die Verlängerung des Preismoratoriums ausschließlich für die
Arzneimittelgruppe gilt, die Nutznießer des Verzichts auf die nach
dem AMNOG ursprünglich vorgesehenen Preissenkungen ist.
Es ist daher analog zum GKV-Änderungsgesetz, mit dem der
befristete 16 %ige Zwangsrabatt auf patentgeschützte Arzneimittel
eingeführt worden ist, klarzustellen, dass Generika nicht unter die
geplanten Maßnahmen fallen. Im Unterschied zu den patentgeschützten
Arzneimitteln tragen Generika seit vielen Jahren zu einer weiter
steigenden Entlastung bei den Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) bei.
Der Generikamarkt ist bereits breitflächig durch Rabattverträge
und Festbeträge reguliert. Zudem sind die realen Aufwendungen der GKV
für die Generikaversorgung seit Jahren rückläufig. Mehr noch: Selbst
der GKV-Spitzenverband hat bereits Ende 2011 erkannt, dass in
Einzelfällen Preiserhöhungen zum "Absichern der Versorgung" notwendig
sind und die Festbeträge in sieben Gruppen angehoben. Aufgrund des
Preismoratoriums war eine Anhebung der Preise durch die Unternehmen
aber nicht möglich. Dies muss sich jetzt ändern - denn
Versorgungssicherheit in Deutschland hat zur Voraussetzung, dass
Generika auch aus Unternehmenssicht wirtschaftlich angeboten werden
können.
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Pressekontakt:
Bork Bretthauer
Geschäftsführer
Pro Generika e.V.
Tel. 030/81616090
info@progenerika.de
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