foodwatch-Produktcheck entlarvt legale Täuschung mit Gesundheitswerbung bei Danone, Unilever und Co. - EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Werbeaussagen ("Health Claims") gescheitert
Geschrieben am 09-12-2013 |
Berlin (ots) - Verbraucher werden beim Lebensmitteleinkauf
regelmäßig mit irreführenden Gesundheitsversprechen getäuscht -
obwohl sie davor eigentlich seit einem Jahr durch eine EU-Verordnung
geschützt sein sollten. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der
Verbraucherorganisation foodwatch von verschiedenen Produkten, die
gezielt mit Werbeaussagen zu Gesundheit und Wohlbefinden vermarktet
werden. Der Produkt-Check belegt nach Auffassung von foodwatch das
Scheitern der EU-Health-Claims-Verordnung. Mit dieser sollten seit
Dezember 2012 unhaltbare gesundheitsbezogene Werbeaussagen verboten
sein.
"Danone, Unilever & Co. vermarkten Industrieprodukte im falschen
Gesundheitslook", kritisierte Oliver Huizinga, Experte für
Lebensmittelwerbung bei foodwatch. Die Verbraucherorganisation
forderte ein grundsätzliches Verbot von Gesundheitsversprechen auf
Lebensmitteln: "Gesundheitsbezogene Werbeaussagen sind häufig
irreführend und haben auf Lebensmitteln nichts verloren. Selbst
Süßigkeiten dürfen mit Gesundheits-Claims beworben werden - wenn
ihnen Vitamine zugesetzt sind. Eine ausgewogene Ernährung wird so
eher verhindert als gefördert." Lebensmittelhersteller mischten
einfach billige Vitamine oder Mineralstoffe in Soft Drinks,
Süßigkeiten oder salzige Wurst und vermarkteten diese dann zu
überteuerten Preisen ganz legal mit Gesundheitswerbung. Die seit
einem Jahr geltenden Regeln der EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen
Werbeaussagen ("Health Claims") schützten Verbraucher nicht vor
solcher Täuschung.
Unter www.foodwatch.de/aktion-gesundheitsschwindel hat foodwatch
heute eine E-Mail-Aktion an EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg
gestartet, mit der jeder die Forderung nach einem Verbot
gesundheitsbezogener Werbung auf Lebensmitteln unterstützen kann.
foodwatch hat exemplarisch verschiedene Produkte unter die Lupe
genommen, die mit Gesundheitsversprechen beworben werden: Actimel von
Danone, Belvita Frühstückskekse von Mondeléz (ehemals Kraft), Ferdi
Fuchs Salami der Firma Stockmeyer, den Active O2-Drink von
Adelholzener, Becel pro.activ-Margarine von Unilever, Nestlés Joghurt
LC1 und Red Bull Energy Drink. Rein rechtlich erfüllen die Produkte
und ihre Werbeaussagen die Vorgaben der europäischen
Health-Claims-Verordnung - führen Verbraucher aber nach Meinung von
foodwatch trotzdem in die Irre. Zwar müssen sich
Lebensmittelhersteller seit einem Jahr ihre Gesundheits-Claims durch
die EU genehmigen lassen. Bewertet werden allerdings oft nur
isolierte Effekte einzelner Zusätze, nicht ob das Lebensmittel
insgesamt empfehlenswert ist. Daher können auch unausgewogene
Produkte wie der Soft Drink Active O2, die Salami für Kinder Ferdi
Fuchs oder der Trinkjoghurt Actimel genehmigte Health Claims tragen -
wenn ihnen beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe extra zugesetzt
werden. Selbst gesundheitlich umstrittene Produkte wie Red Bull oder
Becel pro.activ werden mit einem vermeintlichen Zusatznutzen für die
Gesundheit vermarktet.
"Genau wie zuckriger Danone-Joghurt nicht vor Erkältung schützt,
machen künstlich zugesetzte Vitamine aus fettig-salziger Salami kein
gesundes Produkt und Mineralstoffe aus einem Soft Drink kein
sportliches Getränk. Gefährlich kann es für Verbraucher werden, wenn
sogar umstrittene Produkte wie Red Bull oder Becel pro.activ
Gesundheitswerbung tragen dürfen", sagte Oliver Huizinga von
foodwatch. "Lebensmittel sind keine Medikamente. Wer krank ist,
sollte nicht in den Supermarkt gehen, sondern zum Arzt."
Vor einem Jahr, am 14. Dezember 2012, trat die sogenannte
Gemeinschaftsliste der EU-Health-Claims-Verordnung in Kraft. Seither
dürfen nur noch solche Gesundheits-Claims verwendet werden, die von
der EU genehmigt wurden. Tausende Anträge von Herstellern auf eine
Zulassung ihrer Werbesprüche wurden abgelehnt. Übrig blieben rund 250
zugelassene Werbebotschaften, unter anderem, dass Vitamin D "zur
normalen Funktion des Immunsystems" oder Magnesium "zur normalen
Funktion der Muskeln" beitrage. Auch für Kakaoflavanole erhielt ein
Schokoladenhersteller den zugelassenen Health Claim "fördern die
Elastizität der Blutgefäße". Sogar für mit Fruchtzucker (Fruktose)
gesüßte Getränke hat die EU einen Gesundheits-Claim zugelassen,
obwohl Ernährungsexperten vor dem Konsum größerer Mengen warnen.
LINKS:
- E-Mail-Protestaktion gegen irreführende Gesundheitswerbung:
http://www.foodwatch.de/aktion-gesundheitsschwindel
- Produkt-Quiz zu irreführender Gesundheitswerbung zum Mitmachen:
http://ots.de/jgjQk
REDAKTIONELLER HINWEIS:
- Produkt-Quiz zu irreführender Gesundheitswerbung für Online-Medien
zum Einbinden: http://ots.de/3PTpX
- Bildmaterial inklusive einer Fotostrecke zu allen Produkten:
http://bit.ly/18vw18n
- Hintergrundpapier mit mehr Informationen zu den Beispielprodukten:
http://bit.ly/18OiFqt
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
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