So sichern Sie sich die Wohn-Riester-Vorteile für 2013 / Für Bausparförderungen Jahresende beachten
Geschrieben am 10-12-2013 |
Hannover (ots) - Für Bausparer und Immobilienfinanzierer tickt zum
Jahresende die Uhr: Wer sich noch die vollen staatlichen Zulagen für
das Jahr 2013 sichern möchte, sollte bis zum 31. Dezember seine
Einzahlungen überprüfen, rät die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse
Berlin - Hannover (LBS Nord). Denn mit Wohn-Riester,
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage winken lohnende
staatliche Förderungen.
Wohn-Riester: Förderung ohne Einkommensgrenzen
Mit dem Eigenheimrentengesetz unterstützt der Staat viele Menschen
auf dem Weg ins eigene Zuhause. Die auch als Wohn-Riester bekannte
Förderung bietet Zulagen und Steuervorteile für das Sparen und
Tilgen. "Wenn Sie in einigen Jahren ein Eigenheim planen und sich
gegen steigende Zinsen absichern wollen, ist ein
Riester-Bausparvertrag erste Wahl", urteilt etwa die Zeitschrift
"Finanztest" in ihrer Dezemberausgabe. Ab 2014 wird Wohn-Riester
sogar noch vielseitiger: Dann kann das Riester-Vermögen auch für die
alters- und behindertengerechte Modernisierung eingesetzt werden.
Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält bis zu 154 Euro
Grundzulage im Jahr vom Staat, erläutert die LBS Nord. Für den
Nachwuchs - wenn er noch kindergeldberechtigt ist - gibt es bis zu
185 Euro zusätzlich, für ab 2008 geborene Kinder sogar maximal 300
Euro.
Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Die volle
Förderung erhält, wer den gesamten Mindesteigenbeitrag in seinen
Riester-Vertrag einzahlt. Das sind vier Prozent des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch
2.100 Euro inklusive Zulagen.
Für Besitzer von Wohn-Riester-Verträgen lohnt es sich zu prüfen,
ob sie für das Kalenderjahr ihren erforderlichen Eigenbeitrag
eingezahlt haben.
Wenn 2013 nicht der volle Mindesteigenbetrag eingezahlt wurde,
sollte die fehlende Zahlung noch vor dem Jahreswechsel überwiesen
werden. Andernfalls werden die Zulagen anteilig gekürzt.
Um die Zulage zu erhalten, müssen Wohn-Riester-Sparer einen
entsprechenden Antrag bei ihrem Anbieter einreichen. Dies ist bis zu
zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2013 kann also die
Zulage für das Jahr 2011 beantragt werden. Oder es wird ein
Dauerzulagenantrag gestellt, der unbegrenzt gilt. Dann reicht es in
Zukunft aus, wenn dem Anbieter die Änderungen mitgeteilt werden, die
sich auf den Zulagenanspruch auswirken (zum Beispiel die Geburt eines
Kindes).
Junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren erhalten übrigens 200 Euro
extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das
erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch
gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus komplett auszuschöpfen, ist es
auch hier unbedingt erforderlich, die vollen vier Prozent des
Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses
einzuzahlen.
Riester-Bausparer können zudem Steuervorteile nutzen, erklärt die
LBS Nord. Denn die eigenen Raten lassen sich ebenso wie die Förderung
als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung für das
entsprechende Jahr geltend machen. Das Finanzamt prüft bei der
Bearbeitung der Steuererklärung automatisch, ob dies für den
Riester-Nutzer neben den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt.
Wohnungsbauprämie: Für einen guten Start ins Eigentum
Wohnungsbauprämie (WoP) bekommen Bausparer mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles)
beziehungsweise 51.200 Euro (Verheiratete). Wer bis 31. Dezember
zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen
Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr -
also bis zu 45,06 Euro (Singles) beziehungsweise 90,11 Euro
(Verheiratete).
Für Verträge ab 2009 gilt eine Einschränkung: Die angesammelten
Prämien gibt es nur dann, wenn das Sparguthaben später für
wohnwirtschaftliche Zwecke wie Bau, Kauf oder die Modernisierung von
Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht
der Staat allerdings eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren
frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien
verfügen, erklärt die LBS Nord. Diese Sonderregelung kann jeder
Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.
Die Förderung lässt sich bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.
Das heißt: Bis 31. Dezember 2013 kann die WoP für das Jahr 2011
gesichert werden.
Arbeitnehmer-Sparzulage: Das Plus vom Staat
Viele Arbeitnehmer erhalten zusätzlich zum Gehalt
vermögenswirksame Leistungen (vL). Werden diese auf einem
Bausparvertrag angelegt, fördert der Staat jährliche Einzahlungen bis
zu 470 Euro mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Das sind bis zu
43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann übrigens in den
Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf
das Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Nord.
Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf für die
Arbeitnehmer-Sparzulage 17.900 Euro (Singles) beziehungsweise 35.800
Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um
die Zulage für 2013 mitnehmen zu können: Die Einzahlungen müssen bis
31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die
Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Pressekontakt:
LBS Nord
Pressesprecherin
Monika Grave
Tel. 0511 / 926-6668
E-Mail: monika.grave@lbs-nord.de
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