Biokraftstoffe: Berichte über Ausweitung falsch / EU plant Obergrenze ohne Bestandsschutz anstelle verpflichtender Quote
Geschrieben am 12-12-2013 |
Berlin (ots) - In den Medien ist im Zusammenhang mit der Tagung
des EU Energie- und Umweltrates am 12. und 13. Dezember häufig von
einer "Ausweitung der Quote für Biokraftstoffe" die Rede. Die
stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses (ENVI) im
Europäischen Parlament Christa Klaß spricht von einem
Missverständnis: "Zur Debatte steht nicht die Ausweitung
konventioneller Biokraftstoffe. Ganz im Gegenteil: Der europäische
Gesetzgeber wird eine Deckelung beschließen, die weder Bestandsschutz
der Produktion noch Absatzgarantie einräumt".
Die Minister wollen sich auf eine veränderte Zielsetzung bei
Biokraftstoffen in Europa einigen. Unabhängig vom konkreten Ergebnis
scheint es unumstritten, dass es zu einer Reduzierung der Verwendung
von Biokraftstoffen in der EU kommen wird: Das vereinbarte EU-Ziel,
10 % Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich im Jahr 2020
einzusetzen, bleibt unberührt. Nur die Anreizsysteme innerhalb dieser
Vorgabe werden derart angepasst, dass Biokraftstoffe der ersten
Generation der Lückenfüller sind.
Innerhalb der 10 %-Vorgabe konkurrieren diverse Biokraftstoffe
untereinander: Der litauische Kompromissvorschlag sieht für
Biokraftstoffe der ersten Generation eine maximale Obergrenze von 7 %
vor (im Englischen: "cap"). Für Biokraftstoffe der zweiten Generation
(z. B. aus Algen oder Stroh) hingegen ist ein verbindlicher
Mindestwert (Quote) von 2,5 % vorgesehen. Innerhalb der 10 %-Vorgabe
sollen auch noch auf Abfall- und Reststoffen basierte Biokraftstoffe
doppelt und Elektromobilität 2,5-fach (Schiene) bis 5-fach (Straße)
angerechnet werden. Durch diesen Rechentrick wird der Druck von oben
auf das "cap" noch verstärkt, d. h. es können am Ende auch
beispielsweise nur 6 % oder 3 % für Biokraftstoffe der ersten
Generation übrig bleiben; mit allen Konsequenzen wie auch dem damit
einhergehenden Rückgang des Rapsanbaus in der EU.
Eine maximale Obergrenze ("cap") von 7 % gewährt keine Sicherheit
für Produktion und Absatz im Sinne der Bestandsschutzregelung. Der
Anteil konventioneller Biokraftstoffe kann durch die Mitbewerber
reduziert werden. Biokraftstoffe der ersten Generation werden damit
zum Lückenfüller in der 10 %-Vorgabe.
Hintergrundinformation:
Status Quo in der EU
Bis 2020 sollen im Verkehrssektor 10 % der Energie aus
erneuerbaren Quellen stammen.
Status Quo der Umsetzung in Deutschland
- 6,25 %-Quote (energetisch): Die Mineralölwirtschaft ist
verpflichtet, 6,25 % des von ihr in Umlauf gebrachten
Kraftstoffs auf Basis von Biokraftstoffen zu verwenden. Bei
Nicht-Einhaltung drohen der Mineralölwirtschaft Strafzahlungen.
- B7: Fossilem Kraftstoff darf seit 2009 bis zu 7 % Biodiesel
(Volumen) beigemischt werden (DIN EN 590). B7 ist der geltende
Diesel-Regelkraftstoff.
Pressekontakt:
OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V.
Julia M. Hofmann & Claudia Hamboch
Kommunikation & PR
Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 - 72 62 59 57
hofmann @ovid-verband.de
WEB: WWW.OVID-VERBAND.DE
TWITTER: @OVIDVERBAND
FACEBOOK: FACEBOOK.COM/OVIDVERBAND
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