(Korrektur zur Pressemitteilung von 11:11 Uhr - Bitte beachten Sie den geänderten Text) Biokraftstoffe: EU-Kompromiss zu Lasten von Klimaschutz und Autofahrern verhindert
Geschrieben am 12-12-2013 |
Berlin (ots) - Die heutige Ablehnung des Kompromissvorschlages zu
Biokraftstoffen im EU-Ministerrat ist nach Auffassung des
Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) ein
deutliches Signal, dass bei Biokraftstoffen nur sachgerechte
Regelungen eine Chance auf politische Mehrheiten haben. Wesentliche
Gründe für die Ablehnung waren die vorgesehene doppelte Anrechnung
von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen auf den
Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr und
die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung über
Effekte indirekter Landnutzungsänderungen. Die Doppeltanrechnung
hätte den Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden
Kosten belastet. Verschärfend wäre eine Begrenzung des Anteils von
preisgünstigem Bioethanol aus Industrierüben und Futtergetreide auf
maximal sieben Prozent hinzugekommen. Das hätte im Ergebnis bedeutet,
dass die Autofahrer für weniger Klimaschutz mehr zahlen müssten.
Positiv bewertet der BDBe, dass nun eine Chance zur spezifischen
Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie
Bioethanol aus Stroh besteht. Es war zu befürchten, dass besonders
Abfallpalmöl aus Südostasien Vorrang erhalten hätte. Dabei ist es
notwendig, innovative Technologien für europäische Biokraftstoffe zu
fördern.
Der BDBe begrüßt, dass eine Berichterstattung über Effekte
indirekter Landnutzungsänderungen ohne wissenschaftlich abgesicherte
Basis verhindert worden ist. Eine kürzlich veröffentlichte Studie hat
die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung über indirekte
Landnutzungsänderungen, kurz iLUC, aufgezeigt. Professor Harald von
Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food & Agriculture, kommt
darin zu dem Schluss, dass der politische Umgang mit den
wissenschaftlichen Arbeiten zu beanstanden ist. Die aktuelle, junge
iLUC-Forschung erlaube keine belastbaren Aussagen, zum Beispiel für
iLUC-Werte. Die Studie zeige aber, dass kleinere iLUC-Werte als
ausgewiesen zu erwarten sind. Eine Berichterstattung mit Schätzwerten
von 8 bis 16 Gramm CO2 pro Megajoule für Futtergetreide oder 4 bis 17
Gramm CO2 pro Megajoule für Industrierüben wäre nach Auffassung des
BDBe sinnlos. Um 200 bis über 400 Prozent voneinander abweichende
Schätzwerte zeigen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse über
indirekte Landnutzungsänderungen für gesetzliche Maßnahmen bei weitem
nicht ausreichen.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, folgert daraus: "In den
jetzt anstehenden weiteren Beratungen sollte der Rat diese sinnlose
Berichterstattung ablehnen. Die EU-Kommission sollte aufgefordert
werden, in einem gesonderten Richtlinienvorschlag eine gesetzliche
Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen
vorzulegen, sobald die Grundlagenforschung abgeschlossen ist und die
wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich belastbar sind."
Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 - 301 29 53-13
presse@bdbe.de
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