Aachener Nachrichten: Kommentar: Richtungsweisend / Das BVG-Urteil zu Garzweiler hat viele Facetten / Von Christian Rein
Geschrieben am 17-12-2013 |
Aachen (ots) - s gibt kein vom Grundgesetz geschütztes Recht auf
Heimat. Wer Stephan Pütz gestern nach dem Urteil zum
Braunkohletagebau Garzweiler ins Gesicht geschaut hat, der konnte
sehen, wie hart ihn diese Feststellung des Bundesverfassungsgerichts
getroffen hat, mit der seine Klage zurückgewiesen wurde. Der Gang
nach Karlsruhe war für ihn die letzte Hoffnung, doch noch in seinem
Zuhause in Erkelenz-Immerath bleiben zu dürfen. 13 Jahre hat er dafür
gekämpft. Es mag so manchen im Tagebaugebiet gegeben haben, der ihm
kräftig die Daumen gedrückt hat - vergebens. Pütz hat verloren. Man
muss den Hut ziehen vor diesem Mann. Er hat mit seinem Engagement
gezeigt, dass es bei der Braunkohle nicht nur um
Versorgungssicherheit, Energiewende oder politische Konstellationen
(und Macht) geht, sondern am Ende um Menschen, die ihr Hab und Gut
geben müssen, ein Stück ihrer Geschichte, einen Teil ihrer Identität.
Er hat gezeigt, dass dieser Verlust schmerzlich ist und -
Entschädigung hin oder her - nicht so einfach wiedergutzumachen ist.
Auch die Obstwiese des BUND ist perdu: Sie ist dem Tagebau längst zum
Opfer gefallen. Das Gericht hat hier zwar der Klage gegen die
Enteignung stattgegeben, und doch wertet BUND-Geschäftsführer Dirk
Jansen das nur als Teilerfolg, weil der Tagebau selbst nicht gestoppt
wird. Für Garzweiler II dürfte aber auch der Richterspruch zu den
Enteignungen kaum noch Auswirkungen haben, zumal das
Verfassungsgericht den Rahmenbetriebsplan gebilligt hat.
Richtungsweisend ist das Urteil allerdings für andere
Tagebau-Vorhaben, die etwa in Ostdeutschland noch geplant werden.
Oder für die Erdgasgewinnung - auch wenn sich niemand wünschen kann,
dass die umstrittene Fracking-Technik in Deutschland tatsächlich zum
Einsatz kommt. Nun ist der Bund gefordert. Er muss das Bergrecht
überarbeiten. Darüber hinaus müssen angemessene
Rechtsschutzmöglichkeiten geschaffen werden. Dass die Rechte von
Betroffenen im Fall von Enteignungen gestärkt werden, war letztlich
das Einzige, das man vom Urteil des Verfassungsgerichts erwarten
konnte. Ein kompletter Stopp des Tagebaus war nicht realistisch.
Rückenwind für RWE und den SPD-Teil der Landesregierung, der auf
Braunkohle setzt, ist das Verdikt trotzdem nicht. Denn natürlich muss
die Politik bei jedem Umsiedlungsabschnitt neu bewerten, ob der
weitere Abbau von Braunkohle tatsächlich noch erforderlich ist. Die
Rahmenplanung für Garzweiler II wurde Ende der 80er Jahre erstellt
und Anfang der 90er Jahre modifiziert. Die Grundannahmen für den
Tagebau - die Eckdaten der Energieversorgung - haben sich inzwischen
längst verändert. Es gab den Atomausstieg und die Energiewende; der
Ausbau von Wind- und Solarenergie läuft viel besser als erhofft. All
dem muss Rechnung getragen werden. Die Braunkohle ist ein
Auslaufmodell. Der Tagebau Garzweiler ist ein Synonym dafür. Es gibt
fast keine Gründe mehr, das große Loch zu Ende zu baggern.
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