ifaa: Gesetzliches Rückkehrrecht geht zu Lasten der Flexibilität
Geschrieben am 09-01-2014 |
Düsseldorf (ots) - Die große Koalition plant im Rahmen der
bevorstehenden Legislaturperiode einen Rechtsanspruch auf die
Rückkehr aus Teilzeit zur vorherigen Arbeitszeit. "Eine gesetzliche
Regelung würde die Unternehmen im Rahmen ihrer Flexibilität
einschränken", erklärt Corinna Jaeger, Expertin für Arbeitszeit beim
Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa).
"Die Unternehmen sind sich bewusst, dass es immer wichtiger wird,
Fachkräfte an die Unternehmen zu binden und im Beruf zu halten. Unter
anderem aus diesem Grund reagieren die Unternehmen bereits mit
Maßnahmen zur Flexibilisierung", erklärt Jaeger weiter. Dazu gehören
z. B. unterschiedliche Teilzeitmodelle, flexible Schichtsysteme und
Modelle zur alternsgerechten und lebenssituationsspezifischen
Arbeitszeitgestaltung.
Eine Regulierung würde Unternehmen - insbesondere klein- und
mittelständische Betriebe - vor schwer zu lösende Probleme stellen.
Zu den Herausforderungen gehören beispielsweise eine erschwerte
Umsetzung der strategischen Personalplanung und der Produktion.
"Unter Umständen fahren Unternehmen die Genehmigung von Teilzeit
zurück oder werden zurückhaltender bei Neueinstellungen", erläutert
Jaeger die möglichen negativen Folgen eines Gesetzesentwurfs zum
Rückkehrrecht.
Ein positiver Aspekt der geplanten Gesetzeslage und der
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Punkto demographischer Wandel
ist die Bereitschaft bei den Unternehmen in Zukunft verstärkt
Mitarbeiter in Teilzeit einzustellen. Damit werden verschiedene
Beschäftigtengruppen erschlossen, die zeitlich eingeschränkt sind,
wie z. B. Erwerbstätige mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen.
Pressekontakt:
Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)
Ansprechpartnerin: Christine Molketin, Uerdinger Straße 56,
40474 Düsseldorf,
Telefon: 0211 542263-26, c.molketin@ifaa-mail.de,
www.arbeitswissenschaft.net
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