Hahn Rechtsanwälte: Bankhaus M.M. Warburg zu Schadensersatz bei Schiffsfonds MT "Margara" verurteilt
Geschrieben am 17-01-2014 |
Hamburg (ots) - Mit Urteil vom 20. Dezember 2013 hat das
Landgericht Hamburg das Bankhaus M.M. Warburg & Co. KG (a. A.) zu
Schadenersatz in Höhe von 44.500 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 302 O
356/12). Das Bankhaus hatte dem Kläger die Höhe der Rückvergütungen
verschwiegen, die es für die Vermittlung einer Beteiligung an der
Schifffahrtsgesellschaft MT "Margara" GmbH & Co. KG erhalten hat.
Der von Hahn Rechtsanwälte vertretene Kläger zeichnete den Fonds
im November 2004. Neben seiner Beteiligungssumme von 50.000 Euro
sollte er ein Agio von fünf Prozent zahlen. Da er wusste, dass es als
Provision an die Beklagte fließt, teilte er dem Bankhaus im
Beratungsgespräch mit, dass er nicht bereit sei, hierfür zusätzliche
Mittel aufzuwenden. Die Beklagte bot ihm daraufhin eine Reduzierung
auf ein Prozent an, "da sie nicht weiter an ihm verdienen wolle".
Weil für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung MT "Margara"
nachweislich insgesamt 18 Prozent an Rückvergütungen gezahlt wurden,
fiel es dem Bankhaus Warburg nicht schwer, auf einen Teil der
Vergütung zu verzichten, so Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski von Hahn
Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
Die Tatsache, dass die Beklagte die weitere Provisionszahlung
verschwiegen hat, sah das Landgericht Hamburg als Pflichtverletzung
an. Ohne Kenntnis der Höhe der Rückvergütung sei der Kläger nicht in
der Lage gewesen, das Interesse des Bankhauses an der Empfehlung der
Fondsbeteiligung richtig einzuschätzen. Dem Kläger erschien bereits
das Agio in Höhe von fünf Prozent zu hoch, so dass er dieses
herunterhandelte. Da die Bank nicht über weitere Provisionen
aufklärte, obwohl es ihm erkennbar auf die Höhe der
Vermittlungsvergütung ankam, durfte der Kläger darauf vertrauen, dass
eine höhere Provision nicht anfallen würde, heißt es in der
Urteilbegründung. Daher wurde auch keine Verjährung der Ansprüche
angenommen. Denn dem Kläger war zwar bereits 2004 bekannt, dass die
Bank für die erfolgreiche Vermittlung der Schiffsbeteiligung
Rückvergütungen in Form des Agios erhält. Hier habe die Bank dem
Kläger gegenüber aber konkrete - allerdings fehlerhafte - Angaben
gemacht. Deshalb musste er davon ausgehen, dass er über die Höhe der
Rückvergütungen pflichtgemäß aufgeklärt worden sei und konnte
seinerzeit noch keine Aufklärungspflichtverletzung erkennen (vgl.
BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 498/11 -).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Den Anlegern wurde die
Beteiligung an der MT "Margara" im Jahre 2004 vermittelt, so dass
noch 2014 der Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist droht. Hierbei
handelt sich um eine Frist, die auf den Tag genau wirksam wird, so
Anwalt Rosowski. Sie hat mit dem Zeichnungsdatum begonnen und endet
genau nach zehn Jahren, also im Verlauf des Jahres 2014. Gleiches
gelte auch für das Schwesterschiff MT "Charleur Bay". Rosowski rät
daher allen betroffenen Anlegern, Schadensersatzansprüche
schnellstmöglich prüfen zu lassen und gegebenenfalls
verjährungshemmende Maßnahmen einzuleiten. "Dies betrifft auch
mögliche Prospekthaftungsansprüche bezüglich der von der Hansa
Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG angebotenen
Beteiligung", so Rosowski.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
506815
weitere Artikel:
- G+J-Tochter Prisma Media erwirbt Beteiligung an führendem französischen Premium-Bewegtbild-Vermarkter AdVideum Hamburg (ots) - Prisma Media, das französische Tochterunternehmen
von Gruner + Jahr, beteiligt sich an AdVideum, dem führenden
Bewegtbild-Vermarkter in Frankreich. Der Einstieg von Prisma Media
wird das Wachstum von AdVideum weiter beschleunigen, darüber hinaus
baut Prisma Media seine starke Marktposition in der digitalen
Vermarktung deutlich aus. Die Beteiligung an AdVideum folgt auf die
erfolgreichen Akquisitionen der Websites hellocoton.fr,
matvpratque.com, siandso.com, des Digitalvermarkters
PcommePerformance sowie der Beteiligung mehr...
- 2014 wird "heiter bis wolkig" / Dr. Jürgen Michels, Chefvolkswirt der Bayern-LB sieht Touristikbranche weiter im Aufwind (FOTO) Frankfurt (ots) -
Der verhaltene Optimismus eines Realisten ist mehr wert als die
grenzenlose Zuversicht eines Phantasten. Zu diesem Schluss kam auch
Prof. Dr. Adrian Dörnberg, Beiratsmitglied des Travel Industry Club
(TIC), nach der Auftaktveranstaltung des TIC im Le Méridien Parkhotel
Frankfurt. Dr. Jürgen Michels, Chefvolkswirt der Bayerischen
Landesbank, hatte auf der zentralen Netzwerk- und
Kommunikationsplattform der deutschen Reiseindustrie soeben die
gesamtwirtschaftlichen Perspektiven fürs kommende Jahr aus Sicht
seines mehr...
- Newsportal geht mit Handytankstelle live Wiesbaden (ots) - Peaches AG und mindelmedia News kooperieren für
100% Kundenservice: Leser können ab sofort einfach ihr
Prepaid-Handyguthaben über die Website des Newsportals aufladen
Die neue Handytankstelle der mindelmedia News ist live. "Ab sofort
ist es möglich, Mobilfunkguthaben vieler verschiedener Anbieter auf
mindelmedia-news.de aufzuladen und dies ohne Medienbruch. Zeiten an
denen das Guthaben alle war und erst eine Tankstelle oder Supermarkt
besucht werden mussten, gehören somit der Vergangenheit an", freut
sich Jeremy mehr...
- Initiative baut die Kundenberatung mit Yasemin Acar personell weiter aus (FOTO) Hamburg (ots) -
Die Mediaexpertin Yasemin Acar, 31, ist ab sofort in der
Kundenberatung bei Initiative, Hamburg tätig. Die Sozialökonomin war
zuletzt knapp drei Jahre bei Carat Deutschland.
Nach ihrem Bachelorstudium der Sozialökonomie an der Universität
Hamburg startete Yasemin Acar 2006 ihre Karriere in Kontakt und
Beratung bei Bethke Digital Communications (BDCom). Kurz darauf
wechselte sie in die Mediaberatung und -planung bei Carat
Deutschland. Acar betreute dort unter anderem die Kunden Louis
Vuitton, Möet Hennessy mehr...
- Multiplattform-Tumorprofilierung identifiziert in Studien über neuroendokrines und Appendixkarzinom handlungsrelevante Arzneimitteltargets und potenziell neues Behandlungsparadigma -- Molekular-gesteuerte Therapien sind bei seltenen Krebsarten mit
weniger Behandlungsoptionen besonders wichtig
Irving, Texas (ots/PRNewswire) - Caris Life Sciences®, ein
führendes Unternehmen aus der Biowissenschaft mit Schwerpunkt auf der
praktischen Umsetzung personalisierter Medizin, wird auf dem in
dieser Woche in San Francisco, Kalif., stattfindenden 2014
Gastrointestinal Cancers Symposium Tumorprofilierungsstudien über
neuroendokrines und Appendixkarzinom präsentieren. Diese Studien
bieten wichtige klinische Erkenntnisse mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|