Lausitzer Rundschau: Klaffende Lücke
Der Schutz von Kleinanlegern
Geschrieben am 23-01-2014 |
Cottbus (ots) - Gutgläubigkeit oder Gier lassen sich nicht per
Gesetz verbieten. So schlimm die Insolvenz von Prokon für jeden
einzelnen Anleger auch werden kann, wahr bleibt, zu viele Menschen
haben den offenbar vollmundigen Versprechungen des Unternehmens blind
vertraut. Von der Politik gab es übrigens kaum Warnungen vor den
Renditeschwüren des Windparkbetreibers. Das wird zweifellos am
Energiewende-Eifer der politischen Klasse gelegen haben. Jetzt will
die Regierung plötzlich prüfen, ob riskante Kapitalgeschäfte verboten
werden können. Man darf gespannt sein, wie sie ein solches Verbot
konkret ausgestalten will. Vor allem, nach welchen Maßstäben dann
"riskant" definiert wird. Der Kauf von Genussrechten ist laut
Experten für Kleinanleger jedenfalls nicht per se gefährlich. Fakt
ist darüber hinaus: Der Anlegerschutz ist in den vergangenen Jahren
sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene mehrfach
erheblich verbessert worden. Wenn Justizminister Heiko Maas jetzt für
mehr Transparenz sorgen will, dann sollte er bedenken: Die
wesentlichen Informationen über Risiken, Kosten, über
Gewinnerwartung, Funktionen und Eignung von Finanzprodukten müssen
Anbieter schon jetzt kurz und verständlich zusammenfassen - und nicht
auf 100 Seiten mit Kleingedrucktem. Außerdem gilt, Informationen über
komplizierte Produkte allein werden nicht dafür sorgen, dass sich ein
Verbraucher dann auch richtig festlegt. Am Ende entscheidet immer
noch der Markt, ob Zins- und Renditeversprechen eintreten. Gerade bei
Finanzprodukten klafft jedoch oft eine große Lücke zwischen
Informieren und Verstehen. Das ist keine Schande, aber das
eigentliche Problem. Wie Maas damit umgehen will, lässt er offen.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
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