TÜV Rheinland: Räumdienst auf keinen Fall überholen / Ausreichend Abstand halten / Äußerst rechts fahren bei entgegenkommendem Räumfahrzeug
Geschrieben am 28-01-2014 |
Köln (ots) - Manche Autofahrer reagieren verunsichert bei der
Begegnung mit einem Schneepflug. "Auf keinen Fall das Streufahrzeug
überholen", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV
Rheinland. "Denn vor dem Räumdienst kann die schneebedeckte und
möglicherweise vereiste Straße gefährlich glatt sein." Auch wer zu
dicht hinter einem Schneepflug fährt, setzt sein Fahrzeug einer
Mixtur aus aufgewirbeltem Splitt, Salz- und Eispartikeln aus. Dieses
aggressive Gemisch beschädigt nicht nur den Lack, es verschmiert auch
die Windschutzscheibe. Die Folge: Blindflug durch Sichtbehinderung.
Abrupte Bremsmanöver vermeiden
Besondere Vorsicht ist bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen mit
überbreitem Schneeschild geboten. Autofahrer sollten behutsam die
Geschwindigkeit drosseln und möglichst weit rechts fahren, um eine
Kollision zu vermeiden - wenn nötig, sogar anhalten. Gerade bei
Dunkelheit lassen sich die Dimensionen der großen Schaufel schlecht
abschätzen. "Auf keinen Fall in Panik geraten und durch abruptes
Bremsen gefährliche Ausweichmanöver riskieren. Das kann schnell zum
Crash führen", betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auf Autobahnen
fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge mit relativ geringer
Geschwindigkeit auf zwei oder drei Fahrspuren im versetzten Verband.
Haben diese Schneeketten aufgezogen, dürfen sie die
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten. Hier gilt:
runter vom Gas, vorsichtig heranfahren und Warnblinker setzen. Wer
die geräumte Spur verlässt - etwa bei Auf- und Abfahrten - muss damit
rechnen, dass die Fahrbahn dort noch nicht frei ist.
Übrigens: "Nach der Straßenverkehrsordnung genießen Räumfahrzeuge,
die mit einer rot-weißen Markierung und einem gelben Blinklicht
ausgestattet sein müssen, Sonderrechte - auch wenn sie auf der linken
Autobahnspur fahren. Bei einer Kollision trifft in der Regel den
Autofahrer die Schuld", sagt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich
Sander.
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