Arzneimittel: Versorgung gesichert?
Geschrieben am 10-02-2014 |
Berlin (ots) - BPI fordert Inflationsausgleich und Entlastungen
für Generika - Gesetzgeber legt die Axt an Grundprinzipien des AMNOG.
Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert in
seiner Stellungnahme zum 14. SGB-V Änderungsgesetz, das in dieser
Woche zur Anhörung steht, den Bundestag auf, die Maßnahmen gegen die
pharmazeutische Industrie zu begrenzen. Nach Auffassung des BPI
müssen Arzneimittel ohne Patentschutz und verordnungsfähige
Arzneimittel der Selbstmedikation (OTx) von Preisstopp und erhöhtem
Abschlag ausgenommen werden. Und für alle anderen Arzneimittel muss
es zumindest einen Inflationsausgleich beim seit mehr als vier Jahren
bestehenden Preisstopp geben. "Wir haben seit vier Jahren keinen
Inflationsausgleich, keinen Ausgleich für gestiegene Kosten: Das
entzieht Arzneimitteln die wirtschaftliche Grundlage. Und mit der
neuen Regelung zum Zwangsabschlag werden dann auch noch generische
Arzneimittel stärker als bisher belastet. Das kann nicht im Sinne des
Gesetzgebers sein und muss dringend korrigiert werden" sagt Henning
Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.
Knapp 80% aller zu Lasten der GKV abgegebenen Packungen sind
Produkte, die im generischen Wettbewerb stehen und damit durch
marktbasierte Mechanismen wie Festbeträge und Rabattverträge sowie
durch Generikaabschläge (10%) preislich bereits sehr stark reguliert
werden. Resultat sind extrem niedrige Abgabepreise: Ein 2012 unter
Preismoratorium eingeführtes Arzneimittel mit einem
Apothekenverkaufspreis von 10,96 Euro führt für den Hersteller nur zu
Erlösen von 0,33 Euro pro Packung - ohne Berücksichtigung eventueller
Rabattverträge! Das Preismoratorium verwehrt damit auch extrem
regulierten Produkten Preisanpassungen, die aber durch die Inflation
(kumuliert 7,3% seit Ende 2009) zwingend notwendig sind: So sind z.
B. die Personalkosten von BPI-Mitgliedern um 11,5 % gestiegen,
Stromkosten um fast 23 %. "Es kann niemanden überraschen, dass
Anbieter Produkte aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt nehmen
müssen. Das ist aber weder im Sinne der Versorgung noch der Wunsch
der pharmazeutischen Industrie. Hier muss unbedingt Abhilfe
geschaffen werden" so Fahrenkamp.
Zusätzlich beseitigt der Gesetzgeber durch eine weitere Maßnahme
das zentralen Grundprinzip des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes
(AMNOG). "Wir erinnern die Koalitionäre daran, dass sie eigentlich
nur die Frage der Handelsspannen regeln wollten. Jetzt aber
beseitigen sie mit einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der durch
einen Änderungsantrag im laufenden Verfahren erfolgen soll, mit der
Verhandlung eines Rabattes auf den Listenpreis der Unternehmen ein
Grundprinzip des AMNOG. Dies ist eine völlig verfehlte
Vorgehensweise" erklärte Fahrenkamp.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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