Europawahl 2014: Informationsangebot für Deutsche im Ausland
Geschrieben am 11-02-2014 |
Wiesbaden (ots) - Wahlberechtigte können an der Wahl der
Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik
Deutschland am 25. Mai 2014 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im
Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie der
Bundeswahlleiter mitteilt, werden Deutsche, die außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung
gemeldet sind, nur auf förmlichen Antrag hin bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot
des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de --> Europawahl
2014 --> Wahlrecht für Deutsche im Ausland zur Verfügung.
Antragsvordrucke sind außerdem voraussichtlich ab Mitte Februar 2014
* bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland, * bei den Stadt- und Kreiswahlleitungen
in der Bundesrepublik Deutschland sowie * beim Bundeswahlleiter,
Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029
Bonn, Germany oder unter der Mailadresse
bundeswahlleiter-bonn@destatis.de erhältlich.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige,
Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und
Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden
lassen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich
und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise vom
Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im
Original übermittelt werden. Eine Übermittlung des Antrags per E-Mail
oder per Fax ist nicht zulässig. Er muss bis spätestens zum 21. Tag
vor der Wahl (4. Mai 2014) bei der zuständigen Gemeinde in
Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Die
ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig an
die Gemeinde geschickt werden.
Im Internetangebot des Bundeswahlleiters befinden sich
ausführliche Informationen zum Wahlrecht für 1. Deutsche mit Wohnsitz
in einem der übrigen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2.
Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union,
3. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem
Aufenthalt im Ausland.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
http://www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt/index.html
Mitgliedstaaten der Europäischen Union:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de
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