Rheinische Post: Loveparade: Crowd-Manager wird nicht angeklagt / Verhandlung frühestens 2015
Geschrieben am 11-02-2014 |
Düsseldorf (ots) - Die Staatsanwaltschaft Duisburg will im
Zusammenhang mit der Loveparade-Katastrophe offenbar keinen der
direkt an der Durchführung des Techno-Festes vom 24. Juli 2010
beteiligten Hauptverantwortlichen anklagen. Nach Information der in
Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Mittwoch-Ausgabe) befindet
sich auch der Crowd-Manager, der die Besucherströme am Zugang zum
Veranstaltungsgelände überwachen sollte, ebenso wenig unter den
Angeklagten wie der verantwortliche Polizeiführer. Auch aus dem
Duisburger Rathaus soll nur einer von zwei für die Organisation
verantwortlichen Dezernenten angeklagt werden. Die Staatsanwaltschaft
Duisburg will Details zur Anklage und den Tatvorwürfen morgen
(Mittwoch) auf einer Pressekonferenz erläutern. Aufgrund des
erwarteten Medieninteresses wurde dazu eine Halle im Stadtteil
Rheinhausen mit einer Kapazität von bis zu 800 Besuchern angemietet.
Experten rechnen damit, dass die Prüfung der Anklageschrift durch das
Landegericht Duisburg sich über viele weitere Monate erstrecken wird.
Mit einer Verfahrenseröffnung sei voraussichtlich nicht vor dem Jahr
2015 zu rechnen, schreibt die Rheinische Post weiter.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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