Die Akte Limburg: WDR-Rechercheure decken weitere Details der Finanzierung des Bischhofshauses auf
Geschrieben am 19-02-2014 |
Köln (ots) - Der Bau des Limburger Bischofshauses wurde nach
WDR-Recherchen auch mit Erlösen aus dem Verkauf von Anteilen an einem
Immobilien-Unternehmen, der Gemeinnützigen Siedlungswerk GSW, und mit
einem Kredit finanziert. Zudem haben der Bischof und sein
Generalvikar offenbar auch die Gelder einer gemeinnützigen Stiftung
zweckentfremdet. Das berichteten die WDR-Autoren Naima El Moussaoui
und Wolfgang Meyer in dem Radiofeature "Die Akte Limburg - Wie ein
Bischof Kirchengeschichte schreibt" am 19. Februar in WDR 5. Der
Beitrag ist bei WDR 5.de unter folgendem Link nachzuhören:
http://goo.gl/PDPQxa
Das Projekt ist aus insgesamt vier Quellen finanziert worden: 6,8
Millionen Euro stammten aus dem Verkauf von Anteilen des
Bischöflichen Stuhls an einem Immobilien-Unternehmen, der
Gemeinnützigen Siedlungswerk GSW in Frankfurt. Der Käufer: Das Bistum
selbst, wobei der Kaufpreis nach internen Angaben lediglich dem
Buchwert der Anteile entsprach, nicht aber dem deutlich höheren
Verkehrswert. Dies könnte rechtliche Relevanz haben, weil der
Anfangsverdacht der Untreue besteht. Ein Geschäft wie dieses hätte
der Vermögensverwaltungsrat laut Statut absegnen müssen. Darüber
hinaus nahm der Bischof einen Kredit in Höhe von mindestens 13
Millionen Euro in Anspruch. Die Commerzbank zu Limburg gewährte ihn
offenbar, da es nicht an Sicherheiten mangelte. Ein solche
Kreditaufnahme ist innerkirchlich allerdings unüblich. Die Mitglieder
des Vermögensverwaltungsrats sollen den Kredit ohne Informationen
"abgenickt" haben, so das Ergebnis der Recherche.
Für besonderen Unmut in Limburg habe das Anzapfen einer weiteren
Quelle gesorgt. So sollen Bischof und Generalvikar Geld aus einer
gemeinnützigen Stiftung, dem St. Georgswerk, zweckentfremdet haben.
Bis zu 10 Millionen Euro sollen aus dieser Stiftung stammen, die dem
Zweck dient, armen katholischen Familien Wohnungen zu verschaffen.
Die Stiftung gehörte zum bischöflichen Stuhl, insofern hatte Bischof
Tebartz van Elst Zugriff. Die zweckwidrige Verwendung könne jedoch
auch ein Verstoß gegen das deutsche Stiftungsrecht sein, so die
Autoren in ihrem Beitrag.
Die Herkunft der weiteren Millionen für den Bau des mindestens 31
Millionen Euro teuren Bischofshauses ist dagegen bereits bekannt: 5,8
Millionen Euro zahlte das Bistum Limburg aus Kirchensteuermitteln.
Damit hatte der Vermögensverwaltungsrat nichts zu tun.
Pressekontakt:
Uwe-Jens Lindner
WDR Presse und Information
Telefon 0221 220 7123
uwe-jens.lindner@wdr.de
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