WTPG: Die Pflegeheime mehr in den Fokus rücken! / Baden-Württemberg: Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zum neuen Heimrecht
Geschrieben am 28-02-2014 |
Stuttgart (ots) - Die baden-württembergische Landeregierung hat
den Entwurf eines "Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe
und Pflege" (WTPG) verabschiedet. Die Beschlussfassung hatte sich
wegen heftiger Kritik im Zuge der Anhörung und aufgrund von
Auseinandersetzungen innerhalb der Regierungskoalition über die
Grundausrichtung des neuen Heimrechts erheblich verzögert. Als Folge
eines typischen politischen Kompromisses hat der Gesetzesentwurf nur
marginale Änderungen erfahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
hatte von Anfang an kritisiert, dass der Gesetzesentwurf jegliche
Ausgewogenheit vermissen lässt: Während die Anforderungen an die
Pflegeheime in den letzten Jahren permanent gestiegen sind, soll es
nun dabei bleiben, dass für trägerinitiierte ambulant betreute
Wohngemeinschaften künftig nur noch sehr geringe heimrechtliche
Vorgaben gelten. Änderungen zur Entlastung der Pflegeheime von
überzogenen Vorgaben enthält der Gesetzesentwurf dagegen kaum.
Da sich der Schutzzweck des Gesetzes auf beide Wohnformen
gleichermaßen bezieht und deren Bewohner einen vergleichbaren
Hilfebedarf haben, sind derartige Unterschiede bei den Anforderungen
aus Sicht des bpa nicht nachvollziehbar: "Aufgrund der
demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung wird der Bedarf an
stationären Pflegeplätzen weiter steigen. Wer die Pflegeheime im
Hinblick auf Deregulierung und Flexibilisierung ignoriert und derart
einseitig auf die ambulante Versorgung setzt, verliert die
tatsächliche Situation der pflegenden Menschen und deren Angehörigen
aus dem Blick", betont der Vorsitzende der bpa-Landesgruppe
Baden-Württemberg, Rainer Wiesner.
Der bpa spricht sich für eine Deregulierung in beiden Bereichen
aus und fordert, bei der Neugestaltung des Heimrechts die
Rahmenbedingungen der Pflegeheime stärker in den Fokus zu rücken.
"Ordnungsrechtliche Vorgaben wie z. B. die 2009 erlassene
Landesheimbauverordnung erschweren zunehmend das Angebot an ortsnahen
und bezahlbaren Pflegeheimplätzen und gefährden gewachsene
Strukturen", so Wiesner abschließend.
bpa e.V. - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.
V. (bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen
(davon über 900 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und 18.900
Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei ca. 19,4
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Stefan Kraft, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.: 0711 - 96 04 96
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