Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Stoppt den Staatsanwalt
Geschrieben am 05-03-2014 |
Gera (ots) - Deutschlands früherer Bundespräsident Christian Wulff
soll bestechlich gewesen sein. Gegen diesen Vorwurf hat er sich
erfolgreich vor Gericht gewehrt. In Hannover urteilte Richter Frank
Rosenow, es gäbe keine Beweise dafür, dass sich Wulff mit Hotel- und
Bewirtungskosten in Höhe von 720 Euro einen unberechtigten Vorteil
verschafft hätte. Freispruch. Nun legt Staatsanwalt Clemens
Eimterbäumer Revision gegen das Urteil ein. Da muss die Justiz weiter
arbeiten. Richter Rosenow darf nun eine ausführliche, schriftliche
Urteilsbegründung liefern über das, was die Beteiligten des
Verfahrens an der mündlichen Urteilsbegründung also offenbar nicht
verstanden haben. Das abgekürzte Urteil ist nicht möglich, wäre aber
nah dran an der Nichtigkeit des Streitgegenstand, den man noch mal in
Erinnerung rufen muss: 720 Euro. Der Chef von Eimterbäumer,
Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel, findet 720 Euro seien eine
schwierige Rechtsfrage. Kann sein, dass deshalb der Bundesgerichtshof
noch mal ran muss. 720 Euro sind für manche Menschen verdammt viel
Geld. Aber dafür jahrelang Prozesse zu führen, deren Kosten
mutmaßlich hundertfach höher liegen, ist auch verdammt dumm. Revision
einlegen zu können bleibt im Rechtsstaat ein unverzichtbares Gut.
Aber nicht alles, was möglich und erlaubt ist, muss man auch machen.
Die Verhältnismäßigkeit ist im Recht ein Instrumentarium, das man in
der Staatsanwaltschaft Hannover offenbar nicht kennt.
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