Hotels, die Freibier ausschenken, müssen aggressive Gäste akzeptieren / Lautstarker Ehezoff rechtfertigt nicht Rausschmiss aus Urlaubshotel (FOTO)
Geschrieben am 06-03-2014 |
Duisburg (ots) -
Urlaubshotels, die ihren Gästen Alkohol in unbegrenzten Mengen
gratis anbieten, müssen akzeptieren, dass die Gäste auch mal laut
werden. Wenn der Reiseveranstalter die angetrunkenen Gäste vorzeitig
aus dem Hotel schmeißen lässt und diese dadurch früher nach Hause
reisen müssen, trägt der Veranstalter die Mehrkosten der Rückreise,
teilt die Onlineplattform ferienretter.de mit. Diesen Fall entschied
jüngst das Amtsgericht Viersen zugunsten eines Ehepaares, das in
einem ausländischen Hotel in angetrunkenem Zustand mehrfach lautstark
stritt. Amtsgericht Viersen, Urteil vom 09.04.2013 - 2 C 446/11.
Nach Mitteilung von Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der
Onlineplattform ferienretter.de hatten der betroffene Urlauber und
seine Lebensgefährtin eine 18-tägige All-inclusive-Flugreise in die
Türkei zum Gesamtpreis von 1.043 Euro gebucht. Nach gut einer Woche
wurden sie aber wegen angeblicher nächtlicher Ruhestörung der übrigen
Gäste ihres ersten Hotels verwiesen. Die Reiseleitung kümmerte sich
um ein Ausweichquartier. Doch unmittelbar nach der Ankunft im zweiten
Hotel hatte sich das Paar sofort an die dortige Poolbar begeben, wo
es dann wieder zum Eklat kam, sodass das Management sich weigerte,
sie überhaupt erst einzuchecken. Unter anderem haben die beiden in
unsittlicher Manier an der Bar Zärtlichkeiten ausgetauscht.
Dem Paar blieb nur noch übrig, die Reise abzubrechen und sich den
vorzeitigen Rückflug in eigener Regie zu organisieren. Mit
erheblichen Mehrkosten, die sie nun vom deutschen Reiseveranstalter
zurück verlangten. Zu Recht, so das Gericht - zumindest was den
Mehraufwand für die individuelle Heimreise angeht. Das Gericht folgte
nicht der Argumentation des zahlungsunwilligen Touristikunternehmens,
die Gäste wären permanent vollkommen betrunken gewesen und seien
durch ihr Verhalten am Urlaubsort also selbst an der vorzeitigen
Beendigung der Reise schuld.
Eine All-inclusive-Reise zeichne sich gerade dadurch aus, dass
Speisen und Getränke unbegrenzt zur Verfügung stehen - einschließlich
der Alkoholika. Insofern stelle der vermehrte Genuss alkoholischer
Getränke in diesem Fall ein geradezu typisches Reiseverhalten dar.
Deshalb sind hier - so das Gericht - alkoholbedingte Verfehlungen
in einem höheren Maße zu tolerieren, als dies normalerweise in Frage
käme. Und wenn der Alkohol dabei zur mitunter lautstarken Eskalation
eines Beziehungsstreits führt, halte sich das grundsätzlich im
hinzunehmenden Rahmen. Lautstarke Auseinandersetzungen sind
jedenfalls kein ausreichender Grund für eine Vertragskündigung
seitens des Reiseveranstalters.
Der Reiseveranstalter wurde verurteilt, den vorzeitigen Rückflug
in Höhe von 146,50 Euro sowie die individuelle Zugfahrt vom Flughafen
nach Hause in Höhe von 20 Euro zu ersetzen. Denn diese Zusatzkosten
wären nicht entstanden, hätte sich der Urlaub vertragsgemäß in voller
Länge bis zum gebuchten Abreisetag erstreckt. Das vor Gericht
siegreiche Ehepaar wird bei der Urteilsverkündung vielleicht an einen
Ausspruch des US-Schauspielers Humphrey Bogart gedacht haben: "Man
muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein."
Wollen Sie oder Ihre Leser mehr über Reiserechtsentscheidungen
wissen? Weitere Fragen können kostenlos an den Ferienretter gestellt
werden. Einfach auf ferienretter.de gehen und Frage stellen. Die
Antwort kommt innerhalb 24 Stunden vom ferienretter.de-Anwalt Thomas
Allgaier.
Pressekontakt:
alltours Reiseportal GmbH
Stefan Suska
Leiter Unternehmenskommunikation
E-Mail: stefan.suska@alltours.de
www.ferienretter.de
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