PerformancePlus Rente: Clerical Medical Investment Group Ltd. vom Landgericht Darmstadt zu Schadensersatz verurteilt
Geschrieben am 11-03-2014 |
Stuttgart (ots) - Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom
29.10.2013 - 17 O 529/11 -, das jetzt rechtskräftig geworden ist,
muss die Clerical Medical Investment Group Ltd. Schadensersatz in
Höhe von 348.346,53 Euro nebst Zinsen zahlen. Der Kläger hatte im
August 2004 sowie im Oktober 2004 gemeinsam mit seiner Mutter jeweils
eine kreditfinanzierte Rente namens "PerformancePlus Rente" von
RentaPlan abgeschlossen, die auch den Abschluss einer britischen
Lebensversicherung unter dem Namen "Wealthmaster Noble" bei der
Clerical Medical Investment Group Ltd. beinhaltete. Das Rentenmodell
entwickelte sich als Verlustbringer, u.a. wegen der rückläufigen
Bonizuweisungen der Clerical Medical sowie aufgrund der
Schweizer-Franken Finanzierung.
"Anleger, die beispielsweise eine PerformancePlus Rente im Jahre
2004 abgeschlossen haben, sollten dringend die
Zehn-Jahres-Höchstfrist beachten, die auf den Tag genau mit der
Anspruchsentstehung zu laufen beginnt. Es empfiehlt sich, rechtzeitig
vor Ablauf der Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche
fachanwaltlich prüfen zu lassen", rät Fachanwältin Dr. Petra
Brockmann von Hahn Rechtsanwälte.
Das Landgericht Darmstadt sprach dem Kläger Schadensersatz wegen
vorvertraglichem Aufklärungsverschulden zu. Der Anlagevermittler,
dessen Verschulden sich die Clerical Medical zurechnen lassen muss,
hatte pflichtwidrig nicht über die Gefahren der Quersubventio-nierung
und des poolübergreifenden Glättungsverfahrens aufgeklärt, die sich
auf die Rendite der Anlage nachteilig auswirken können. Diese
Informationen seien auch weder den Policenbedingungen noch den
Verbraucherinformationen zu entnehmen. Das Landgericht stützt sich
dabei auf das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofs vom
11.07.2012 - IV ZR 151/11 -, in dem bereits die Pflicht zur
Aufklärung über die Quersubventionierung zwischen den einzelnen
Managed Funds festgestellt worden ist. Die britische
Lebensversicherung ist bei zahlreichen fremdfinanzierten
Rentenmodellen eingesetzt worden.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene
Kanz-lei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz ge-nannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft vertritt aus-schließlich Kapitalanleger. Für die
Kanzlei sind zurzeit achtzehn Anwälte tätig, davon sind neun
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Königstr. 26
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-18567500
Fax: 0711-1856749500
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
516431
weitere Artikel:
- Gewusst wie: Edelsteine als alternative Geldanlage (FOTO) Idar-Oberstein (ots) -
Mini-Zinsen bei den Hausbanken, eine drohende Immobilienblase und
der volatile Aktienmarkt bringen Edelsteine, die kleinstmögliche Form
der Kapitalanlage, weit oben auf die Agenda.
Seit mehreren Jahren ist in der Edelsteinbranche eine deutlich
gestiegene Nachfrage zu verzeichnen. Doch diese trifft auf begrenzte
Ressourcen, weiß Constantin Wild, Edelsteinhändler aus
Idar-Oberstein: "Es wird immer schwieriger, an hochwertige Steine zu
gelangen. Viele Vorkommen in Afrika oder Lateinamerika sind bereits mehr...
- Veränderung im Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen AG (FOTO) Heidelberg (ots) -
- Marcel Kiessling verlässt das Unternehmen
- Harald Weimer folgt als neues Mitglied des Vorstands
- Führungswechsel im Zuge der Neuausrichtung des Unternehmens
Marcel Kiessling, 53, Vorstand Vertrieb und Services der
Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg), verlässt das Unternehmen
zum 31. März 2014 im beiderseitigen Einvernehmen. Marcel Kiessling
arbeitet seit 1989 für das Unternehmen. Bevor er 2010 in den Vorstand
berufen wurde, verantwortete er von 2004 bis 2010 das Amerikageschäft
des Unternehmens. mehr...
- Landgericht Hannover bestätigt Transparenz von Nettopolicen mit separater Vergütungsvereinbarung Ruggell (ots) - Das Landgericht Hannover hat am 18.11.2013 unter
Aktenzeichen 2 S 36/13 die Rechtmässigkeit von Nettopolicen mit
gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung bestätigt. Die PrismaLife
als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen mit separater
Vergütungsvereinbarung begrüsst diese Entscheidung sehr.
Das Landgericht Hannover stellt in seiner Urteilsbegründung dar,
dass Nettopolicen mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung (KAV)
keinen Verstoss gegen § 169 Abs. 5 S. 2 VVG darstellen. Vielmehr hat
der Gesetzgeber mehr...
- AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV Berlin (ots) - Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover
haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter
Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV
bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate
Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das
Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13)
ausdrücklich hervor, dass Nettopolicen mit separater
Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht unter § 169 Abs. 5 S 2 VVG
fallen.
Das Landgericht mehr...
- EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / ERGEBNISSE DES GESAMTJAHRES
2013 REFLEKTIEREN EIN STARKES FINANZERGEBNIS UND AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN AUF
OPERATIVER EBENE SOWIE EINE ERFOLGREICHE UM --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Jahresergebnis/Jahresgeschäftsbericht
12.03.2014
Atrium European Real Estate Limited
("Atrium")
ERGEBNISSE DES GESAMTJAHRES 2013 REFLEKTIEREN EIN STARKES FINANZERGEBNIS UND
AUSGEZEICHNETE LEISTUNGEN AUF OPERATIVER EBENE mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|