Hier wache ich: Hundebesitzer haften trotz Warnschild für Bissverletzungen / R+V-Infocenter: Hinweis auf freilaufenden Hund reicht nicht aus - Hundebesitzer müssen ihr Grundstück umfassend sichern
Geschrieben am 12-03-2014 |
Wiesbaden (ots) - Auf dem Schild am Gartentor steht in großen
Buchstaben "Warnung vor dem Hund". Die gängige Meinung: Wer das
Grundstück trotzdem betritt, ist selbst schuld, wenn der Vierbeiner
zubeißt. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Geschädigte kann den
Hundebesitzer für Verletzungen mitverantwortlich machen. "Ein
Hinweisschild reicht als Absicherung nicht aus. Das Grundstück muss
zusätzlich so geschützt sein, dass es niemand betreten kann", sagt
Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+V
Versicherung. Selbst ein Gartentor, das sich von außen nur durch
Übergreifen öffnen lässt, ändert nichts an der Haftung des
Hundebesitzers.
Grundsätzlich gilt: Jeder Grundstückseigentümer muss die
Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von seinem Grundstück
ausgehen. Dazu gehört ein freilaufender Hund. Beißt dieser zu, hat
der Hundebesitzer diese Pflicht verletzt. Er haftet dann für Schäden
und Verletzungen - im schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem
gesamten Vermögen. Dabei ist es erst einmal sogar unerheblich, ob
eine Person das Grundstück auf Einladung betreten hat oder unerlaubt.
"Auch wenn beispielsweise spielende Kinder über den Zaun klettern und
gebissen werden, ist der Hundebesitzer verantwortlich", so
R+V-Experte Földhazi. "Allerdings wird der Schadenersatz in einem
solchen Fall normalerweise gekürzt." Schützen können sich
Hundebesitzer mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Mehr dazu unter http://ao-url.de/9d3e29
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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