Pflegeheime in NRW gefährdet / Landesregierung will finanzielle Grundlagen für Pflegeheime kurzfristig drastisch verschlechtern
Geschrieben am 13-03-2014 |
Düsseldorf (ots) - Die laufende Überarbeitung des
Landespflegerechts gefährdet die Versorgung von Seniorinnen und
Senioren. Davon ist der Landesvorsitzende des Bundesverbands privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Christof Beckmann, überzeugt.
Versteckt in einer "Durchführungsverordnung" beraubt die
Landesregierung die Pflegeheime ihrer wirtschaftlichen Grundlage.
Folge dieser Verordnung wäre, dass viele Pflegeheime ihre Pachten
nicht mehr erwirtschaften oder ihre Kreditverpflichtungen nicht mehr
erfüllen könnten.
"Mit dem Entwurf für ein neues Landespflegerecht - kurz GEPA - und
den dazugehörigen Verordnungen setzt Landespflegeministerin Barbara
Steffens alle Regeln von Vertrauen und Bestandsschutz außer Kraft",
kritisiert Beckmann: "Betreibern von stationären Pflegeeinrichtungen,
die auch in Zukunft dringend zur Versorgung älterer Menschen in
Nordrhein-Westfalen gebraucht werden, wird buchstäblich der Boden
unter den Füßen weggezogen."
Die bisherigen Finanzierungsgrundlagen sollen nahezu ohne jeden
Vertrauensschutz für die Einrichtungsträger grundlegend verändert
werden: So gefährden die Pläne des Landes vor allem die weit über
tausend Pflegeunternehmen, die ihre Immobilien gemietet haben. Für
alle diese Pflegeheime hat das Land regelmäßig die Kosten der
Immobilie geprüft und per Bescheid die anerkannten Investitionskosten
mitgeteilt. Damit war auch die Prüfung der Angemessenheit und
Wirtschaftlichkeit verbunden. Auf dieser Grundlage konnten die
Pflegeheime bisher ihre Mietkosten refinanzieren; künftig soll dies
nur noch bis zu einem politisch festgelegten Vergleichswert möglich
sein. Ein Bestandsschutz soll hier nur für die kurze Spanne von fünf
Jahren gelten. Mietverträge für Pflegeimmobilien werden jedoch meist
für deutlich längere Zeiträume geschlossen, zum Teil sogar für 20 bis
25 Jahre. Betreiber und Träger könnten also nach Ablauf von fünf
Jahren ihre Mietverpflichtungen nicht mehr erwirtschaften, obwohl sie
weiterhin in der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermieter
blieben. "Tausende mittelständische Unternehmen, die teils seit
Jahrzehnten gesund geführt werden und einen wichtigen Beitrag zur
pflegerischen Versorgungssicherheit in NRW leisten, sind in ihrem
Bestand bedroht", warnt der bpa-Landesvorsitzende.
Damit verschärfe die Ministerin eine ohnehin voraussehbare
Entwicklung: Aufgrund von gesetzlichen Umbau- beziehungsweise
Anpassungspflichten werden in den nächsten Jahren rund 20.000
Pflegeplätze in NRW verschwinden, die nicht ausschließlich durch neue
ambulant betreute Angebote ersetzt werden können. "Wir benötigen also
zusätzliche stationäre Pflegeangebote, das sehen nicht nur wir so",
sagt Beckmann und verweist auf einen Bericht und ein Schreiben der
Stadt Düsseldorf an das Pflegeministerium, wonach die
Landeshauptstadt allein in den nächsten Jahren zehn bis zwölf neue
stationäre Pflegeeinrichtungen braucht.
bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon
über 1.100 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900
Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Norbert Grote, Leiter der Landesgeschäftsstelle NRW, Tel.: 0211/311
39 30, www.bpa.de
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