Rheinische Post: NRW kommt Hochschulen mit neuem Gesetzentwurf entgegen / Hochschulen müssen Drittmittel-Geber erst nachträglich nennen
Geschrieben am 15-03-2014 |
Düsseldorf (ots) - Die rot-grüne Landesregierung von
Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf ihres neuen Hochschulgesetzes
überarbeitet und kommt den Universitäten und Fachhochschulen darin in
einigen Punkten entgegen. Wie die in Düsseldorf erscheinende
"Rheinische Post" (Samstagausgabe) berichtet, stellt der neue Entwurf
unter anderem klar, dass die Hochschulen die Öffentlichkeit erst nach
Abschluss eines aus Drittmitteln finanzierten Forschungsprojekts über
Ursprung, Herkunft und Volumen der Gelder informieren müssen. Zudem
enthält der entsprechende Paragraf nun den Zusatz: "Eine Information
findet nicht statt, soweit durch die Übermittlung der Information ein
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird und dadurch die
Gefahr des Eintritts eines wirtschaftlichen Schadens entsteht." Eine
Informationspflicht soll es aber weiterhin geben, "wenn die
Allgemeinheit ein überwiegendes Interesse an der Gewährung der
Information hat und der wahrscheinlich eintretende Schaden nur
geringfügig wäre". Hochschulen und Wirtschaft hatten durch die
ursprünglichen Pläne die Vertraulichkeit laufender Projekte in Gefahr
gesehen und einen Einbruch der Forschungsfinanzierung befürchtet.
Komplett gestrichen wurde im neuen Entwurf die Passage, die es dem
Ministerium erlauben sollte, einzelnen Fachbereichen per
Rechtsverordnung "zur Sicherung der Qualität des
Promotionsgeschehens" das Promotionsrecht zu entziehen.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
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