Sachsen und Thüringen starten Arzneimittelinitiative "ARMIN"
Geschrieben am 27-03-2014 |
Berlin (ots) - Pilotprojekt - In Sachsen und Thüringen läuft am 1.
April 2014 die Arzneimittelinitiative ARMIN an. Damit wird erstmals
das ABDA-KBV-Modell erprobt, das die Qualität der
Arzneimittelversorgung steigern und die Richtgrößenprüfungen
abschaffen soll.
Ab 1. April 2014 können sich Ärzte und Apotheker in Sachsen und
Thüringen für die "Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen" (ARMIN)
einschreiben. Ihr Ziel ist, die Arzneimitteltherapiesicherheit und
die Therapietreue zu erhöhen. ARMIN wird von den Kassenärztlichen
Vereinigungen und den Apothekerverbänden der beiden Bundesländer
sowie von der AOK PLUS getragen. Damit geht das gemeinsame
Arzneimittelversorgungskonzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände,
das ABDA-KBV-Modell, erstmals in die Umsetzung.
"Ein großer Vorteil für die Ärzte in der Praxis ist, dass sie eine
genaue Übersicht über die Medikamente erhalten, die sich der Patient
entweder selbst kauft oder die er von anderen Kollegen verordnet
bekommt und die sie selber in ihrer eigenen Praxis verordnen",
erklärte Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. "Das ist ein großer Beitrag
dafür, die Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patienten zu
erhöhen. Mit diesem Projekt möchten wir natürlich auch die Qualität
und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung verbessern",
ergänzte Dr. Annette Rommel, 1. Vorsitzende der Kassenärztlichen
Vereinigung Thüringen. Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) sagte Vorstand Regina Feldmann: "Wir haben die große Hoffnung,
dass wir damit der Abschaffung der Richtgrößen einen entscheidenden
Schritt näher gekommen sind."
"Wir verstehen ARMIN als berufsübergreifende Qualitätssicherung.
Die Patienten erhalten dadurch eine medizinisch und pharmazeutisch
optimierte Arzneimitteltherapie. Sie verstehen die Medikation besser
und wenden die Arzneimittel richtig an", sagte ABDA-Präsident
Friedemann Schmidt. "Dafür nutzen wir völlig neu entwickelte
technische Lösungen. Der entscheidende Punkt ist die verbindliche
Zusammenarbeit der beiden Heilberufe auf Augenhöhe für ihre
gemeinsamen Patienten."
Das ABDA-KBV-Modell beziehungsweise ARMIN bestehen aus den drei
Modulen Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog und
Medikationsmanagement.
Ab 1. Juli 2014 kommen die ersten beiden Module zum Einsatz. Die
in ARMIN eingeschriebenen Ärzte und Apotheker können dann die
Verordnung nach Wirkstoffen und den Medikationskatalog einsetzen.
Ärzte sollen zukünftig überwiegend den Wirkstoff anstelle konkreter
Präparate verschreiben. Über die Auswahl der Präparate eines
bestimmten Herstellers entscheiden die Apotheker. Der von der KBV auf
Basis von evidenzbasierten Arzneimittelbewertungen und in Kooperation
mit Experten erstellte Medikationskatalog stellt eine
Entscheidungshilfe für den Arzt dar, die ihn im Hinblick auf eine
evidenzbasierte, sichere und wirtschaftliche Verordnungsentscheidung
bei der medikamentösen Therapie unterstützen soll. Ärzte sollen über
ihre Praxisverwaltungssoftware bei der Verordnung Hinweise darüber
erhalten, ob es sich bei einem ausgewählten Wirkstoff beispielsweise
um einen Standard- oder Reservewirkstoff oder einen nachrangig zu
verordnenden Wirkstoff handelt. Der Katalog umfasst zunächst acht
Indikationen: Hypertonie, Herzinsuffizienz, Koronare Herzerkrankung,
Vorhofflimmern, Fettstoffwechselstörung, Osteoporose, Depression und
Demenz. Eine Erweiterung erfolgt zum 1. Januar 2015 um vier
Indikationen: Diabetes mellitus Typ 2, Antibiotika-Therapie der
oberen Atemwege, Antibiotika-Therapie der unteren Atemwege und
Antibiotika-Therapie bei Harnwegsinfektionen.
Das dritte Modul des Modellvorhabens - das Medikationsmanagement -
richtet sich an Patienten, die fünf oder mehr Arzneimittel dauerhaft
einnehmen. Um die Therapietreue und Sicherheit bei der Einnahme zu
erhöhen, betreuen Arzt und Apotheker die Patienten gemeinsam.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 153.900
niedergelassenen und ermächtigten Ärzte und Psychotherapeuten auf
Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen
Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für
70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die
KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen
Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur
Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der
ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
Die ABDA ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und
Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der
Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind
die Apothekerkammern und die Apothekerverbände der Länder. Die
Apothekerkammern vereinen sich in der Bundesapothekerkammer (BAK) zur
Wahrnehmung der beruflichen Belange der Mitglieder. Die
Apothekerverbände vereinen sich im Deutschen Apothekerverband e.V.
(DAV) als wirtschaftliche Interessensvertretung der Apothekenleiter.
Mehr Informationen im Internet unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 4005-2201
Dr. Ursula Sellerberg (ABDA), Tel.: 030 40004-134
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