Denk an mich. Dein Rücken: Lasten besser rollen statt tragen
Präventionskampagne gibt Tipps zum Umgang mit Hilfsmitteln
Geschrieben am 08-04-2014 |
Berlin (ots) - Haltung bewahren! Dies gilt auch beim Einsatz von
rollenden Hilfsmitteln wie Sackkarre, Handwagen, Griffroller und Co.
Mit den wendigen Helfern fällt der Transport von mittelschweren
Lasten deutlich leichter. Damit die Entlastung jedoch nicht zu einer
Belastung wird, gibt die Präventionskampagne "Denk an mich. Dein
Rücken" Tipps zum sicheren Umgang mit rollenden Hilfsmitteln.
Ob Blumenerde, Paketanlieferung oder Getränkekisten: Rollen ist
oftmals besser als tragen. "Doch beim Ziehen und Schieben kann der
Hand-Arm-Schulter-Bereich besonders belastet sein", erläutert Prof.
Dr. Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des Instituts für
Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
"Abhängig vom Kraftaufwand und von der Körperhaltung können zudem die
Lendenwirbelsäule sowie die Hüft- und Kniegelenke in Mitleidenschaft
gezogen werden." Um diese Belastungen weitestgehend zu vermeiden,
empfiehlt der Experte, folgende Hinweise zu beachten:
- Haltung bewahren! Die beladenen Hilfsmittel sollten nicht
ruckartig angehoben, gezogen oder geschoben werden. Um
einseitige Belastungen und Zwangshaltungen zu vermeiden, sollten
Beschäftigte eine aufrechte Körperhaltung mit nicht verdrehtem
und möglichst geradem Rücken einnehmen.
- Auf das richtige Hilfsmittel setzen: Nicht jedes Hilfsmittel ist
für jede Last und jeden Transport geeignet. Wer etwa Stufen
überbrücken muss, sollte einen Treppenkarren nutzen. Ist der
Untergrund uneben und nicht befestigt, wie zum Beispiel im
Garten, sollten die Reifen des Hilfsmittels eine ausreichende
Größe und ein tiefes Profil haben.
- Auf das Maximalgewicht achten! Die Hilfsmittel sollten niemals
über das von den Herstellern angegebenen Maximalgewicht
überladen werden. Die Last sollte nach Möglichkeit mittig
aufgesetzt werden.
- Richtig einkaufen: Wer bereits beim Einkauf auf das GS-Zeichen
achtet ("Geprüfte Sicherheit"), erspart sich Folgekosten und
unangenehme Überraschungen. Sollen verschiedene Personen mit dem
Hilfsmittel arbeiten können, sollte die Griffhöhe in der Höhe
verstellbar sein.
- Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht! Im Job ist beim
Transportieren von Lasten eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht.
Nach den so genannten Leitmerkmalmethoden können die Risiken für
die körperliche Überbelastung für jeden Beschäftigten
individuell ermittelt werden. So ist die Höhe der körperlichen
Belastungen abhängig von der Art des Hilfsmittels, vom
Lastgewicht, der Körperhaltung und Bewegungsgeschwindigkeit, der
Dauer und Häufigkeit der Lastenhandhabung und den
Ausführungsbedingungen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
beraten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei
der Wahl der richtigen Hilfsmittel.
Übersicht über die wichtigsten Hilfsmittel zum Ziehen und Schieben
leichter bis mittelschwerer Lasten: www.deinruecken.de Webcode:
dam12951
Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung bei körperlichen Belastungen
finden sich hier: www.deinruecken.de Webcode: dam10793
Hintergrund "Denk an mich. Dein Rücken"
In der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" arbeiten
die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen.
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
Weitere Informationen unter www.deinruecken.de
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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