Frieser: Antiterrordateiengesetz nun verfassungsgemäß
Geschrieben am 08-04-2014 |
Berlin (ots) - Die Bundesregierung hat heute den vom
Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur
Änderung des Antiterrordateiengesetzes (ATDG) und des
Rechtsextremismusdatei-Gesetzes (RED-G) beschlossen. Dazu erklärt der
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
"Nach intensiven Verhandlungen wurde im Koalitionsvertrag
beschlossen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Antiterrordatei umzusetzen. Die Bekämpfung des Terrorismus muss sich
an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren. Mit dem Gesetzesentwurf
sind die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts sinnvoll umgesetzt
worden. Künftig erfolgt die Benennung weiterer
Polizeivollzugsbehörden durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums
des Innern. Zudem wird neu geregelt, dass das Bundeskriminalamt dem
Bundestag und der Öffentlichkeit alle drei Jahre über den
Datenbestand und die Nutzung der Antiterrordatei berichten muss."
Hintergrund
Mit dem am 31. Dezember 2006 in Kraft getretenen ATDG wurde die
Möglichkeit einer zentral vom Bundeskriminalamt geführten
Verbunddatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes
und der Länder geschaffen, um Gefahren des internationalen
Terrorismus abzuwenden. Nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2013 sind die Grundstrukturen
des ATDG zwar verfassungsgemäß. Allerdings erklärte das Gericht unter
anderem einige Normen des ATDG im Hinblick auf den
Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot für verfassungswidrig.
Dies betraf die Bestimmung zur Teilnahme an der Antiterrordatei
weiterer beteiligter Polizeivollzugsbehörden, die Reichweite der als
terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von
Kontaktpersonen. Die Nutzung von verdeckt bereitgestellten
erweiterten Grunddaten und die Konkretisierungsbefugnis der
Sicherheitsbehörden für die zu speichernden Daten in die
Antiterrordatei, die durch Eingriffe in das Brief- und
Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
erhoben wurden.
Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de
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