BSB gibt neuen Ratgeber heraus / Bauen und Modernisieren mit der EnEV 2014 / BSB-Pressemitteilung
Geschrieben am 23-04-2014 |
Berlin (ots) - Wer heute baut und modernisiert muss die ab 1. Mai
geltende novellierte Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) beachten.
Der Bauherren-Schutzbund e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Institut
für Bauforschung e.V. (IFB) Hannover einen Ratgeber erarbeitet und
vermittelt Wissenswertes zur neuen Energieeinsparverordnung. Die
Regelungen greifen bei einem Bauantrag oder einer Bauanzeige, bei der
Vermietung von Wohnräumen,dem Verkauf von Wohneigentum und unter
Umständen auch im Gebäudebestand.Im Kern geht es um strengere
Vorgaben zur Energieeffizienz und für den Energieausweis sowie um
erweiterte Prüf- und Kontrollbestimmungen.
Die EnEV bezieht sich unter anderem auf das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Danach müssen
Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Neubaus mit mehr
als 50 qm Nutzfläche ihren Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und
Kühlung anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Das Gesetz lässt
auch Ersatzmaßnahmen wie Kraft-Wärmekopplung, Nah- und Fernwärmenetz,
Nutzung von Abwärme und Wärmedämmung zu.
Der Ratgeber erläutert kompakt was die EnEV regelt, was bleibt und
was sich mit der EnEV 2014 ändert. Grundsätzlich legt die EnEV
Mindestanforderungen für Neubauten, Um- und Ausbauten und
Modernisierungen fest. Übersichtlich sind die ab 2016 geltenden
Verschärfungen für die Energieeffizienz von Neubauten aufgeführt.
Wichtige Veränderungen wie die Verringerung des maximal zulässigen
Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 Prozent, die Verringerung der
Transmissionswärmeverluste um 20 Prozent und die Sicherung des
sommerlichen Wärmeschutzes werden im Detail erklärt. Zu beachten ist
bei Sanierungsmaßnahmen weiterhin die Bagatellgrenze von 10 Prozent
der Bauteilfläche. Werden also mehr als 10 Prozent der Außenwand,
der Fenster, des Daches oder der Decken erneuert oder energetisch
saniert, müssen die geltenden Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014
erfüllt werden.
Bei Bestandsbauten, die diesen Verschärfungen nicht unterliegen,
werden die Nachrüst- und Austauschpflichten aufgeführt. Dabei geht es
u.a. darum, was bei Erweiterungen und Anbauten zu beachten ist. Ein
eigener Abschnitt ist der Austauschpflicht für alte Heizkessel
gewidmet.
Der Ratgeber erklärt im Weiteren, wie der Energieausweis künftig
Energieeffizienz übersichtlicher ausweist, wie er ausgefertigt und
übergeben werden muss. Eine Vorlagepflicht besteht beispielsweise für
Verkäufer und Vermieter an potenzielle Käufer und Mieter bereits bei
der Besichtigung.
Für Immobilienanzeigen - auch darauf verweist der Ratgeber -
gelten mit der EnEV 2014 neue Pflichten. Immobilienanzeigen müssen
wichtige Energiekennwerte enthalten und Verbrauchern einen
Mindeststandard an Informationen bieten.
Der letzte Teil des Ratgebers ist der Beratung und Förderung
gewidmet. Um eine nachhaltige Bau- oder Umbaumaßnahme zu erreichen,
sollten sich private Bauherren der Hilfe unabhängiger Fachleute wie
der BSB-Bauherrenberater versichern. Bauherrenberater des BSB -
darunter zahlreiche Energieberater und Fachingenieure - bieten ein
breites Spektrum von Serviceleistungen an. Das reicht von der Prüfung
von Baubeschreibungen, der Energieberatung, dem Modernisierungs-Check
und Immobilien-Check, der baubegleitenden Qualitätskontrolle über die
Thermografie und Blower-Door-Messungen bis zur gutachterlichen
Tätigkeit.
Der Ratgeber schließt mit einer Übersicht zu wichtigen
Internetportalen zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und von
Kommunen.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 23.04.2014
Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
E-Mail: Office@bsb-ev.de
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