Bundesregierung gegen Vernehmung Snowdens in Deutschland
Geschrieben am 30-04-2014 |
Hamburg (ots) - Die Bundesregierung lehnt eine Vernehmung von
Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland
ab. Zu diesem Ergebnis kommt der Entwurf einer Stellungnahme der
Regierung für den Bundestagsausschuss. In dem 27-seitigen Papier
heißt es nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung,
dass eine Einladung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters die außen- und
sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik erheblich
gefährden würde. Nicht zuletzt weil "Snowden in den USA wegen
Spionage und Diebstahls von Staatsgeheimnissen angeklagt ist, wäre im
Falle einer Gewährung der Aufenthaltszusage sehr wahrscheinlich mit
schweren und dauerhaften Belastungen des Verhältnisses zu den
Vereinigten Staaten von Amerika zu rechnen", schreibt die
Bundesregierung.
Bei einer Vernehmung Snowdens in Deutschland befürchte man auch,
dass die USA die nachrichtendienstliche Kooperation mit Deutschland
"zumindest vorübergehend einschränkt". Vor diesem Hintergrund müsse
das Interesse des Untersuchungsausschusses, Snowden in Deutschland zu
befragen, hinter das Staatswohl zurücktreten. Wegen des
US-Festnahme-Ersuchens sei es außerdem "möglich, dass Snowden im
Falle einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten
auszuliefern wäre".
Eine Vernehmung Snowdens in seinem russischen Asyl hält die
Bundesregierung dagegen für möglich. Laut dem Rechtsgutachten einer
amerikanischen Kanzlei bestehe aber auch in diesem Fall die
Möglichkeit, "dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in den
USA strafrechtlich verfolgt werden". Für eine Vernehmung Snowdens in
der Deutschen Botschaft in Moskau müsste nach Auffassung der
Bundesregierung geklärt werden, ob dies seinen Aufenthaltsstatus in
Russland gefährden würde.
Wiederholt hatten Politiker von Grünen und der Linken gefordert,
Snowden als Zeugen vor dem Ausschuss zu hören. Dazu erklärte sich
Snowden bereit, sofern seine Sicherheit gewährleistet sei. SPD und
CDU setzten durch, dass zunächst die Bundesregierung bis zum 2. Mai
zu dieser Frage Stellung beziehen soll. Das Papier wird dem
Untersuchungsausschuss an diesem Freitag zugestellt.
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
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