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EANS-Hauptversammlung: Wiener Privatbank SE / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 02-05-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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30. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 02. Juni 2014

Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft")

Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am
Montag, den 02. Juni 2014, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, im Marriott
Hotel Wien, Parkring 12A, 1010 Wien, stattfinden wird.

I. TAGESORDNUNG:

1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2013 samt Anhang und Lagebericht, Corporate Governance-Berichts,
IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag gemäß § 96 AktG sowie
Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2013.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Geschäftsführenden Direktoriums für das Geschäftsjahr 2013.

5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015.

6. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des
Verwaltungsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013.

7. Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am
04. Juni 2012 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der
Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z 7 AktG unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5% des
Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 65 Abs. 1 Z
7 AktG.

II. Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung
(§ 108 Abs. 3 und 4 AktG)

Ab Freitag, den 02. Mai 2014, liegen am Sitz der Gesellschaft, 1010
Wien, Parkring 12, während der üblichen Geschäftszeiten der
Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00 Uhr,
Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 - 15:00 Uhr, Wiener Zeit,
folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre auf und können auch
über die im Firmenbuch eingetragene Internetseite der Gesellschaft
unter www.wienerprivatbank.com abgerufen werden:

- UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und
Lagebericht - IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt
Konzernanhang und Konzernlagebericht - Corporate Governance-Bericht
gemäß § 243b UGB - Vorschlag über die Gewinnverwendung für das
Geschäftsjahr 2013 - Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG - Fit
& Proper Policy vom Mai 2013 - Beschlussvorschläge gemäß § 108 Abs. 1
AktG zu allen Tagesordnungspunkten - Transparenzangaben gemäß § 270
Abs. 1 iVm1a UGB zu Tagesordnungspunkt 5 - Formulare für die
Erteilung und für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG -
Vollständiger Text dieser Einberufung

III. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§§ 109, 110, 118,
119AktG)

Beantragung auf Ergänzung der Tagesordnung: Gemäß § 109 AktG können
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals
erreichen, und die nachweisen, dass sie seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn das Verlangen spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spätestens am 12. Mai 2014, an die
Adresse Wiener Privatbank SE, Parkring 12, 1010 Wien, zu Handen Frau
Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither, zugeht. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist anstelle der
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG eine entsprechende schriftliche
Bestätigung eines Notars beizubringen.

Beschlussvorschläge von Aktionären: Gemäß Art 53 SE-V0 iVm § 110 AktG
können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
oder Schriftform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft
spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 21. Mai 2014 per Post an der Adresse Wiener Privatbank
SE, Parkring 12, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534 31-710,
jeweils zu Handen Frau Mag. (FH) Elisabeth Bogenreither zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist
anstelle der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG eine entsprechende
schriftliche Bestätigung eines Notars beizubringen.

Auskunftsrecht: Gemäß § 118 AktG steht jedem Aktionär in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Überdies darf
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft
übermittelt werden.

IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)

Gemäß Art 53 SE-VO iVm § 111 Abs. 1 AktG sowie der Satzung der
Gesellschaft richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen
der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am

Freitag, den 23. Mai 2014, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den
Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
27. Mai 2014 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Die
Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs. 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Für die Depotbestätigung ist
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Depotbestätigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweis für nicht depotverwahrte Inhaberaktien erfolgt durch
eine § 10a Abs. 2 AktG inhaltlich entsprechende Bestätigung eines
öffentlichen Notars (Besitzbestätigung), die der Gesellschaft
spätestens am 27. Mai 2014 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Die Bestätigungen müssen einer der folgend genannten Adressen zu
gehen: per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per
E-Mail: anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at mittels SWIFT:
GIBAATWGGMS (MT598; Bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben) Hinweis
der Redaktion: Ohne ISIN ist die Zuordnung der Vollmacht nicht so
leicht möglich, da der BIC für alle Kunden verwendet wird.

V. Vertretung durch Bevollmächtigte (§§ 113 f AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der Aktionär,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Aufsichtsrates oder des Vorstandes darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß
§ 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls
zumindest der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht und deren
Widerruf ist zwingend das auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular, das
auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, zu
verwenden. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft
übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Es wird gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab

per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig, Köppel 60, 8242
St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 96 per E-Mail:
anmeldung.wienerprivatbank@hauptversammlung.at mittels SWIFT:
GIBAATWGGMS (MT598; Bitte ISIN AT0000741301 im Text angeben; Hinweis
der Redaktion: Ohne ISIN ist die Zuordnung der Vollmacht nicht so
leicht möglich, da der BIC für alle Kunden verwendet wird) zu
übermitteln, wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf bei den
genannten Kommunikationsformen jedenfalls bis 30. Mai 2014, 17:00 Uhr
einlangen muss.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben
sind, zu erfüllen haben.

VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.706.697,06 und ist in 4.276.078
Stückaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
Ausmaß beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Per Dienstag, den 29.04.2014,
Handelsschluss der Wiener Börse, besaß die Gesellschaft keine eigenen
Aktien, sodass aktuell 4.276.078 Stimmrechte bestehen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zur
Identitätsfeststellung mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr, Wiener
Zeit, im Marriott Hotel Wien, Parkring 12A, 1010 Wien.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wien, im Mai 2014

Der Vorstand
der Wiener Privatbank SE

Rückfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Eduard Berger, Mitglied des Vorstandes - eduard.berger@wienerprivatbank.com
MMag. Dr. Helmut Hardt, Mitglied des Vorstandes -
helmut.hardt@wienerprivatbank.com
T +43 1 534 31-0, F -710
www.wienerprivatbank.com

Metrum Communications
Mag. (FH) Roland Mayrl - r.mayrl@metrum.at
T +43 1 504 69 87-331, F +43 1 504 69 87-9331
www.metrum.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wiener Privatbank SE
Parkring 12
A-1010 Wien
Telefon: +43-1-534 31-0
FAX: +43-1-534 31-710
Email: office@wienerprivatbank.com
WWW: www.wienerprivatbank.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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