(Registrieren)

Roller kein Kündigungsgrund / Eigentümer wollte Mieterin wegen unzulässigen Parkens loswerden (FOTO)

Geschrieben am 05-05-2014

Berlin (ots) -

Manchmal dauert es sehr lange, bis ein bestimmtes Verhalten bei
Mitmenschen plötzlich Anstoß erregt. Das erlebte eine Mieterin in
Hessen. Sie hatte über Jahre hinweg ihren Motorroller auf einem
Grundstück innerhalb ihrer Wohnanlage abgestellt, über das sie
eigentlich keine Verfügungsgewalt besaß. Im Zuge eines Streits wegen
einer völlig anderen Angelegenheit untersagte der Eigentümer das
weitere Parken an diesem Ort. Die Mieterin hielt sich nicht daran und
machte weiter wie bisher. Die Folge: Ihr wurde die ordentliche
Kündigung ausgesprochen. Doch das musste sie nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht hinnehmen. Eine
schuldhafte und nicht unerhebliche Verletzung der Vertragspflichten
durch die Mieterin liege nämlich nicht vor. Das sei schon deswegen
nicht der Fall, weil das Parken des Motorrollers über Jahre hinweg
geduldet worden war. Das Gericht wies den Eigentümer auf die
Möglichkeit einer Unterlassungsklage hin. (Amtsgericht Offenbach,
Aktenzeichen 37 C 180/13)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

525468

weitere Artikel:
  • Hartes Wasser ist erlaubt / Anwohner scheiterte mit seiner Klage gegen die zuständige Gemeinde (FOTO) Berlin (ots) - Ein Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm seine Gemeinde Trinkwasser in einem bestimmten Härtegrad liefert. Diesen Versuch hatte ein Grundstücksbesitzer unternommen, dem ein Härtegrad von 24,4 nicht zusagte. Doch das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus noch im Bereich des Zumutbaren. (Verwaltungsgericht Freiburg, Aktenzeichen 1 K 2092/11) Der Fall: Ein Grundstücksbesitzer ärgerte sich schon lange über das Wasser, das bei ihm zu Hause aus der Leitung kam. Es war mit mehr...

  • Fiskus hilft mit / Erd- und Pflanzenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen (FOTO) Berlin (ots) - Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen können nach dem Willen des Gesetzgebers seit geraumer Zeit bis zu einer gewissen Grenze steuerlich geltend gemacht werden. Das nützen viele Bürger aus und geben solche Rechnungen in ihrer Einkommensteuer an. Auch Erd- und Pflanzenarbeiten können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu gehören. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 61/10) Der Fall: Ein Ehepaar ließ den Garten eines gemeinsam bewohnten Anwesens von einem Fachbetrieb gärtnerisch mehr...

  • Jägerzaun als Sieger / Nachbarn durften dahinter nicht eine zweite "Grenzanlage" errichten (FOTO) Berlin (ots) - Streitigkeiten unter Nachbarn - damit verbindet normalerweise niemand die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Doch es ist bei weitem nicht so, dass sich die Karlsruher Richter nur mit den großen Themen der Politik auseinandersetzen würden. So äußerten sich die Verfassungsrechtler nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar zu einem Jägerzaun, der unter Grundstücks-Nachbarn für Ärger gesorgt hatte. (Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvR 1018/13) Der Fall: Als ein Grundstück mehr...

  • Für eine neue Generation Moderatoren: Axel Springer startet Zuio.tv Berlin (ots) - Axel Springer startet am Dienstag, 6. Mai 2014, das Moderatoren-Startup Zuio.tv. Auf der gleichnamigen Internet-Plattform präsentieren insgesamt zwölf Nachwuchsmoderatoren Talkshows, Wissens- und Newsformate sowie eine eigene Late Night Show. Hervorgegangen ist Zuio.tv aus der Frank-Elstner-Masterclass der Axel Springer Akademie: Im Rahmen dieses sechsmonatigen Programms wurden die Moderatorentalente im Jahr 2013 von Experten rund um Frank Elstner auf das Bewegtbild der Zukunft vorbereitet und bekamen journalistische mehr...

  • Neugier wecken, Wissen vermitteln und Kinder zum Lachen bringen - medizini begeistert seit 40 Jahren seine jungen Leser und feiert das Jubiläum mit großer Deutschland-, Schweiz- und Österreichkarte Baierbrunn (ots) - Schon die Eltern der heutigen kleinen medizini-Leserinnen und Leser sind mit dem originellen Postermagazin aufgewachsen: Nach dem Arztbesuch an Mamas Hand in die Apotheke und dort gab's zum Trost einen Himbeer-Traubenzucker samt dem heiß geliebten medizini (bis 1986 noch "medi & zini" genannt). In dem bunten Postermagazin wurde dann schon auf dem Heimweg geschmökert und natürlich schmückte das neue Tierposter fortan die Kinderzimmerwand. Seit 40 Jahren gibt es nun das knallbunte Kindermagazin aus der Apotheke, mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht