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PROKON - Jetzt Interessengemeinschaft beitreten

Geschrieben am 07-05-2014

Lahr (ots) - Der "amtliche Startschuss" im Insolvenzfall PROKON
wurde am 01.05.2014 abgegeben. Für PROKON-Anleger bedeutet dies, dass
sie nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen werden. Diese
Erfahrung wird für nicht wenige Anleger vollkommen neu sein. In
erster Linie fragen sich die Anleger natürlich, was auf sie zukommen
wird und um was sie sich kümmern müssen. Zunächst sollten die
Genussrechte-Inhaber bestimmte Fristen im Auge behalten. So müssen
die Forderungen bis zum 15.09.2014 angemeldet sein. Doch warum
müssen Anleger sich hierum kümmern? Und betrifft dies alle Anleger
oder nur bestimmte Gruppen?

In einem Insolvenzverfahren müssen die Gläubiger ihre Forderungen
anmelden, um diese in das Verfahren einzubringen. Ohne Anmeldung
bleiben Forderungen außen vor. Im Fall PROKON zählen die
Genussscheininhaber zu den Gläubigern. Anleger müssen beachten, dass
auch solche Forderungen anzumelden sind, die eigentlich noch gar
nicht fällig sind. Daher betrifft die Forderungsanmeldung auch
PROKON-Genussscheine, die erst später zur Rückzahlung anstehen würden
oder nicht gekündigt wurden.

Doch auch aus einem weiteren Grund sollte PROKON-Anleger die
weitere Entwicklung verfolgen. Ein Insolvenzverfahren kann in seinem
Verlauf gestaltet werden und sich weiterentwickeln. So sollen
beispielsweise in der am 22.07.2014 stattfindenden
Gläubigerversammlung unter anderem verschiedene wegweisende
Beschlüsse gefasst werden, die den weiteren Verlauf des
Insolvenzverfahrens beeinflussen.

Es kommt in den kommenden Wochen Einiges auf die Anleger zu. Wenn
Anleger hierbei Unterstützung wünschen, sollten sich an auf das
Insolvenz- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwälte wenden.
Die Anwälte der PROKON Schutzgemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll &
Kollegen können dies bieten: der Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht Ralph Sauer ist auch als Insolvenzverwalter tätig;
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll betreut mit
seinem Team die kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen der
PROKON-Genussrechte.

http://www.prokon-schutzgemeinschaft.de/



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 0 78 21/92 37 68 - 0


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