DER STANDARD-Kommentar: "Simulierte Transparenz" von Alexandra Föderl-Schmid
Geschrieben am 09-05-2014 |
In Österreich können Behörden den Bürgern weiterhin
Informationen vorenthalten (Ausgabe ET 10.5.2014)
Wien (ots) - Beim Journalismusfestival im italienischen Perugia
wurde immer wieder Österreich als Negativbeispiel genannt, wenn die
Sprache auf Zugang zu Informationen von staatlichen Behörden kam. Das
spiegelt sich auch in internationalen Rankings zur
Informationsfreiheit wider, bei denen Österreich seit Jahren schlecht
abschneidet.
Die Koalition hat zwar nun einen parlamentarischen Entwurf
eingebracht, wie das Recht auf Zugang zu Informationen für
Bürgerinnen und Bürger geändert werden soll. Aber der Vorschlag ist
eine Mogelpackung: Rot-Schwarz gibt zwar dem Druck nach, will aber
weiter das Amtsgeheimnis bewahren. SPÖ und ÖVP bauen zu diesem Zweck
viele Hürden auf und Einschränkungen ein. Informationen können
weiterhin verweigert werden, und vor allem gibt es niemanden, an den
man sich als Bürger und Steuerzahler wenden kann, wenn Auskünfte
nicht erteilt werden. Der Amtsschimmel kann weiter wiehern, und
Transparenz wird nur simuliert.
Es muss laut dem Entwurf nicht einmal abgewogen werden, ob das
öffentliche Interesse gegenüber einer Geheimhaltung überwiegt. Das
Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte nennt mit Hypo Alpe
Adria und Eurofightern konkrete Beispiele, bei denen die
Allgemeininteressen der Bevölkerung überwiegen, weil es um die
Verwendung von Steuergeld oder den Verdacht auf Korruption geht.
Der Entwurf lässt überdies klare Regelungen zur Umsetzung
vermissen und gestattet keinen Rechtsanspruch, der Bund und Länder
zur Herausgabe von Informationen verpflichtet würde. Häufig stehen
Interessen von politischen Parteien oder Ministerien einer
umfassenden Informationspolitik im Weg. Das zeigt sich auch in ihren
Stellungnahmen. Behördenvertreter sehen einen "unzumutbaren
Verwaltungsaufwand" und werden dabei noch von der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst unterstützt, die laut Ö1-Journal gleich die
Blockade ganzer Verwaltungsbehörden befürchtet. Das Wirtschafts- und
das Innenministerium wollen - wortwörtlich - eine
Machbarkeitsschranke beziehungsweise eine Mutwillensklausel
einführen. Mit dem Argument der Überlastung kann jede Behörde jedes
Auskunftsbegehren ad acta legen.
Als Bürger fühlt man sich an Robert Musils Mann ohne Eigenschaften
erinnert, wo in Behördensprache gerne asserviert wird - "zu späterer
Entscheidung aufgehoben". Laut Musil eine der "Grundformeln des
Lebensgebäudes" in Österreich, genauso wie "vorläufig definitiv".
Dass es auch noch unterschiedliche Regelungen für Bund und Länder
geben soll, zeigt wieder einmal die Auswüchse des Föderalismus in
diesem Land.
Die Erfolgsaussichten, wenn man sich per Antrag just an jene
Behörden und Institutionen wenden muss, die die geforderten
Informationen bisher schon nicht herausgerückt haben, sind nicht sehr
groß. Wer nicht weiterkommt, muss vor das Verwaltungsgericht ziehen.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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