Sudanbeauftragter der EKD ruft zur Solidarität für zum Tode verurteilte Christin auf
Geschrieben am 19-05-2014 |
Hannover (ots) - Der Beauftragte der Evangelischen Kirche in
Deutschland für den Sudan und Südsudan, Volker Faigle, nennt das vor
wenigen Tagen im Sudan verhängte Todesurteil gegenüber einer
schwangeren Christin eine schwere Verletzung des Menschenrechts der
Religionsfreiheit. Dies dürfe von der Öffentlichkeit nicht
hingenommen werden.
Die 27-jährige Frau wurde zum Tode verteilt, weil sie vom
islamischen Glauben abgefallen sei. Die Verurteilte erklärte jedoch,
sie sei Zeit ihres Lebens Christin gewesen. Deshalb ist sie auch
nicht bereit, zum Islam überzutreten, um dem Todesurteil zu
entgehen. Die junge Frau wurde von ihrer Mutter christlich-orthodox
erzogen. Sie hat einen muslimischen Vater, der sich aber nicht um die
Familie gekümmert habe. Auf Apostasie, also Abfall vom Glauben, steht
im Sudan die Todesstrafe. Sollte sie sich nicht zum Islam bekennen,
droht der Angeklagten der Vollzug der Hinrichtung zwei Jahre nach der
Geburt ihres Kindes, das im Juni zur Welt kommen soll. Zusätzlich
wurde sie zu Peitschenhieben verurteilt, weil ihre Ehe mit einem
Christen nach der Scharia nicht anerkannt sei.
In einem Schreiben an die Botschaft der Republik Sudan kritisiert
die EKD den Vorgang aufs Schärfste und appelliert an die sudanesische
Regierung, die Todesstrafe für die junge Christin auszusetzen und
grundsätzlich die Todesstrafe abzuschaffen. Faigle zeigt sich
enttäuscht darüber, dass nach Monaten der leichten Entspannung der
Lage der Christen durch dieses Urteil die Hoffnung auf ein
konstruktives Miteinander zwischen den Religionen im Sudan wieder
einen herben Rückschlag erlitten habe. Solange Artikel 18 der
UN-Menschenrechtserklärung nicht umgesetzt werde, sei das friedliche
Zusammenleben aller Religionen im Sudan erheblich gestört.
Der EKD-Beauftragte bat auch den Beauftragten für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe der Bundesregierung,
Christoph Strässer, sich in geeigneter Weise dafür einzusetzen, eine
Revision des Todesurteils zu erreichen.
"Es gibt für die christlichen Kirchen keine Alternative zum
Eintreten für die Religionsfreiheit. Solche Verletzungen der
Menschenrechte zerstören alle Grundlagen eines friedlichen und
vertrauensvollen Zusammenlebens", so Faigle.
Hannover, 19. Mai 2014
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der EKD Sven Waske
Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de
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