Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Große Koalition einigt sich auf ein Rentenpaket
Kein Schönheitspreis
ALEXANDRA Jacobson, Berlin
Geschrieben am 19-05-2014 |
Bielefeld (ots) - Es gibt auch eine gute Nachricht: Die Große
Koalition hat sich auf ein gemeinsames Rentenpaket geeinigt. Das ist
tröstlich für alle diejenigen, die mit den Verbesserungen kalkulieren
und sich in ihrer Lebensplanung darauf einstellen wollen. Es besteht
kein Zweifel daran, dass dieses Rentenpaket am Freitag im Bundestag
verabschiedet wird. Die Einigung kann allerdings keinen Anspruch auf
einen Schönheitspreis erheben. Zum einen hat es die CSU tatsächlich
geschafft, das sehr teure Rentenpaket noch etwas teurer zu machen:
Denn nun wird es die abschlagsfreie Altersrente für 63-Jährige auch
für freiwillige Versicherte geben. Damit beglückt die CSU die
Handwerker. Die einst geplante und noch gar nicht realisierte Rente
für Geringverdiener rückt damit in noch weitere Ferne. Denn dafür ist
garantiert kein Geld mehr da. Zum anderen ist die abschlagsfreie
Rente mit 63 ein ungeheuer komplizierte Regelung geworden, die auf
Anhieb kaum noch zu verstehen ist. Zwar hat die SPD durchgesetzt,
dass künftig Zeiten der Kurrzeitarbeitslosigkeit unbegrenzt als
Beitragsjahre in die Rentenberechnung einfließen. Doch um die daraus
entstehende Gefahr einer Frühverrentung zu verhindern, hat die
Koalition das Sprachungetüm "rollierende Stichtagsregelung"
geschaffen. Das heißt, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den
letzten beiden Jahren vor der Rente mit 63 nicht mehr mitgezählt
werden. Doch wenn der Betrieb pleitegeht, werden die beiden Jahre
wieder mitgerechnet. Schade, dass die Große Koalition keine wirklich
große, einfache Rentenreform zustande gebracht hat. Die Skandinavier
machen es vor: In Schweden gibt es einen Korridor zwischen 61 und 67
oder in Norwegen zwischen 62 und 75 Jahren. Wer länger arbeiten will
bekommt ein höheres Altersgeld. Das funktioniert offenbar prima.
Immerhin hat die Große Koalition einen kleinen Schritt in die
Flexirente geschafft. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf
vom selben Arbeitgeber befristet weiterbeschäftigt werden. Aber wie
die Übergänge vom Beruf in die Rente flexibler gestaltet werden
können, ist immer noch völlig unklar. Dafür gibt es jetzt eine
Arbeitsgruppe.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
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