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Datenschützer bemängeln eklatante Verstöße bei Sammelbestellungen von Schultaschenrechnern

Geschrieben am 21-05-2014

Hamburg (ots) -

Sperrfrist: 21.05.2014 01:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Bundesweit tätige Internet-Handelsplattformen von
Schul-Taschenrechnern fordern Lehrer nach Recherchen von NDR Info
offenbar systematisch zu Verstößen gegen Datenschutz- und
Schulgesetze auf. So bietet der Betreiber der Seite
"Taschenrechner.de" mit Sitz in Lübeck Pädagogen im Rahmen eines so
genannten Bequemzahlungsverfahrens die komplette Abwicklung der
Bestellung an. Nach Angaben des Händlers auf seiner Internetseite ist
dafür zunächst die Übermittlung der "alphabetisch sortierten
Namensliste aller (!) Schüler der betreffenden Jahrgangsstufe"
notwendig - auch wenn gar nicht alle Schüler bei der Sammelbestellung
mitmachen.

Nach Einschätzung des schleswig-holsteinischen
Datenschutzbeauftragten, Thilo Weichert, liegt dabei ein "eklatanter
Datenschutzverstoß" vor. "Die Lehrer werden animiert, Daten von
Schülerinnen und Schüler weiterzugeben. Das ist nach dem
Datenschutzrecht nicht erlaubt", sagt Weichert. Eine Übermittlung
solcher Daten sei nur statthaft, wenn eine explizite, schriftliche
Einwilligung für jeden einzelnen Schüler vorläge, so Weichert weiter.
Helmut Siegmon, Vorsitzender des Philologenverbandes
Schleswig-Holstein, hält das Verfahren des Händlers für "unseriös":
"Solche Listen verschicken - das ist ausgeschlossen, das darf ein
Lehrer nicht tun. Deswegen ist diese Aufforderung nicht in Ordnung."

Betreiber von "Taschenrechner.de" ist die Böttcher Datentechnik
GmbH mit Sitz in Lübeck. Der Taschenrechner-Hersteller "Texas
Instruments" führt das Unternehmen auf seiner Internetseite als einen
von zwei Vertrags-Schulhändlern in Deutschland auf. Geschäftsführer
Detlef Böttcher, sagte er zu von NDR Info, dass ein Datenschützer das
bundesweit angewandte "Bequemzahlungsverfahren" vor längerer Zeit
überprüft habe. Er räumte ein, dass sein Unternehmen nicht
kontrolliere, ob Lehrer vor der Listenweitergabe eine
Einverständniserklärung von den Schülern oder den Eltern eingeholt
hätten. "Das ist nicht unsere Aufgabe", sagte er.

Datenschützer Weichert will nach Informationen von NDR Info
Sanktionen gegen das Unternehmen prüfen. Die Landesschulbehörde in
Niedersachsen hat bereits vor mehreren Wochen ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Lehrer eingeleitet, der
Schülerlisten an "Taschenrechner.de" übertragen hatte. Das
Niedersächsische Kultusministerium arbeitet deswegen momentan an
neuen Richtlinien für Schüler-Bestellungen. In den Fokus von
Datenschützern könnte zudem ein ebenfalls bundesweit tätiger
Taschenrechner-Händler aus Thüringen geraten, der im Internet ein
vergleichbares "Bequemzahlungsverfahren" anbietet. Je nachdem wie
dort die Details der Bestellung aussehen, hält die Behörde dort einen
"schweren datenschutzrechtlichen Verstoß" für möglich. Auf Anfrage
von NDR Info teilte der Händler mit, er tue alles dafür, dass
gesetzliche Vorgaben eingehalten würden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Arne Meyer / Kersten
Mügge, NDR Info-Reporterpool, 040/4156- 2284.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Lara Louwien
Tel.: 040/4156-2312



http://www.ndr.de
https://twitter.com/ndr


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