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Ausgespähte Zuschauer: Individuelle TV- und Online-Nutzung kann erfasst und ausgewertet werden / Landesanstalt für Medien NRW mahnt besseren Daten- und Nutzerschutz beim TV-Standard HbbTV an

Geschrieben am 23-05-2014

Düsseldorf (ots) - Bei der Anwendung des Fernsehstandards HbbTV
(Hybrid Broadcasting Broadband TV) bestehen erhebliche Schwachstellen
beim Daten- und damit beim Nutzerschutz. Durch die Kombination von
digitalem Fernsehempfang und Internetverbindung können Zuschauer
neben dem TV-Programm zusätzliche Webinhalte aufrufen. Damit wird das
individuelle Nutzungsverhalten über den Rückkanal erfasst, und es
kann ausgewertet werden. Darauf hat die Medienkommission der
Landesanstalt für Medien NRW (LfM) heute (23. Mai) aufmerksam
gemacht. Gleichzeitig schlägt das Gremium konkrete Maßnahmen vor, um
Sicherheitslecks zu verhindern.

Besonders kritisch sehen die Gremienmitglieder der LfM bei HbbTV
(das mittlerweile alle namhaften öffentlich-rechtlichen und privaten
TV-Veranstalter verwenden) den Datenstrom über den sog. "Red Button".
Über die "Red Button"-Einblendung wird der Zuschauer aufgefordert,
die rote Taste auf der Fernbedienung zu betätigen. Damit wird
unmittelbar eine Webseite vom Server des Veranstalters aufgerufen -
und der Sender erfährt, dass auf ihn umgeschaltet wurde und wie lange
Zuschauer welche Webseiten parallel nutzen. Es können Nutzerprofile
gebildet werden, mit denen künftige Informationsangebote und Werbung
steuerbar sind. Da bislang alle großen Privatsender diese Abrufe von
"Google Analytics" nachverfolgen lassen, erhält auch Google
Informationen über das Seh- und Nutzungsverhalten.

Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Medienkommission,
betonte, das Fernsehgerät dürfe den Zuschauer nicht ausspähen;
Fernsehen müsse anonym bleiben. "Der Zuschauer ahnt nicht, dass das
Einschalten eines Senders vom Sender schon registriert wird, bevor er
den Red Button drückt." Wenn der Zuschauer im Internet surfe, müsse
er der Erfassung seiner Nutzung widersprechen können. Dazu bedürfe es
einer datenschutzgerechten Ausstattung der Smart-TV-Geräte - auch
jenseits von HbbTV -, einer klaren und transparenten
Nutzerinformation sowie der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der
Nutzer, dass ihre Daten gespeichert werden.

Die LfM wird TV-Veranstalter, Geräteindustrie und
Datenschutzbehörden zu Gesprächen über konkrete Lösungsmöglichkeiten
einladen und sich mit anderen Medienanstalten zu diesem Thema
austauschen. Da es keine medienkonvergente Regulierung gibt, ist eine
abgestimmte Vorgehensweise erforderlich.

Die LfM begrüßt, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder unter
Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit NRW (LDI) sowie die Datenschutzbeauftragten der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich ebenfalls dieses Themas
annehmen.



Pressekontakt:
Dr. Peter Widlok
0211 - 77 00 7 - 141
0175 - 262 3457
pwidlok@lfm-nrw.de
www.lfm-nrw.de


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