EANS-Hauptversammlung: Miba Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 30-05-2014 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Miba AG
Laakirchen, FN 107386 x
Einladung
zu der am 27. Juni 2014, 10.00 Uhr, in der Miba Aktiengesellschaft,
4663 Laakirchen, Dr.-Mitterbauer-Straße 3, stattfindenden
28. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Berichts des Aufsichtsrats
sowie des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr
2013/14 sowie Vorlage des Konzernabschlusses samt
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013/14 2. Beschlussfassung
über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013/14
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/14 4.
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 5. Wahlen in den
Aufsichtsrat 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014/15 7. Allfälliges
Unterlagen zur Hauptversammlung Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 6. Juni 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.miba.com/Investor_Relations-
Hauptversammlung,42,de.html/ zugänglich: - Jahresabschluss samt
Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats, - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 7 - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG, - Formular für die
Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht,
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 6. Juni 2014 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse Miba AG, Investor Relations, z.H. Herrn
MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen oder per
Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (7613) 2541 1472 zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 Prozent des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 18. Juni 2014 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (7613) 2541 1472 oder per Post an Miba
AG, Investor Relations, z.H. Herrn MMag. Markus Hofer,
Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen oder per E-Mail an
markus.hofer@miba.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats tritt an
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß §87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.miba.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 17. Juni 2014 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 24. Juni 2014
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen. Per Post oder Boten an: Miba AG, Investor Relations,
z.H. MMag. Markus Hofer, Dr.-Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen Per
Telefax an: +43 (7613) 2541 1472 Per SWIFT: [OBKLAT2L]; Message type
MT598; unbedingt ISIN AT0000734835 im Text angeben.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC); - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen; - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000734835; - Depotnummer anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung; - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 17. Juni 2014 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung oder durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung oder Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden. Sofern die Vollmacht nicht am
Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben
wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag,
26. Juni 2014, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen: Per Post an: Miba AG, Investor Relations, z.H.
MMag. Markus Hofer, Dr.- Mitterbauer-Str. 3, 4663 Laakirchen Per
Telefax an: +43 (7613) 2541 1472 Per E-Mail an:
markus.hofer@miba.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.miba.com abrufbar. Hat ein
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 9,5
Millionen Euro und ist in 1,3 Millionen auf Inhaber lautende
Stückaktien zerlegt. Die Stückaktien teilen sich in 870.000
Stammaktien, 130.000 Vorzugsaktien (Emission A) und 300.000 Stück
Vorzugsaktien (Emission B). Die Vorzugsaktien der Emission A haben
kein Stimmrecht allerdings das Recht auf Umtausch in Stammaktien
unter Aufgabe des Vorzugs. Die Vorzugsaktien der Emission B besitzen
weder Stimmrecht noch Recht auf Umtausch in Stammaktien. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
92.978 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Aktien beträgt somit zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.207.022 Stück. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 870.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass ist ab 09.30 Uhr.
Laakirchen, im Mai 2014
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Mag. Valerie Weixlbaumer-Pekari
Investor Relations
Tel.: 0664 5416364
mailto: valerie.weixlbaumer@miba.com
Investoren/Analysten
MMag. Markus Hofer
CFO
Tel.: +43/7613/2541-1138
mailto:markus.hofer@miba.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Miba Aktiengesellschaft
Dr.Mitterbauer-Straße 3
A-4663 Laakirchen
Telefon: 07613/2541-0
FAX: 07613/2541-1010
Email: info@miba.com
WWW: www.miba.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000734835
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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