Mindestlohn: Arbeitsrechtler und Betriebsräte kritisieren Schlupflöcher im Gesetzentwurf
Geschrieben am 05-06-2014 |
Berlin (ots) - ARD-Politikmagazin "Kontraste": Mit Stücklöhnen
kann Mindestlohn unterlaufen werden / Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles (SPD) bestreitet das Problem
Vor der Bundestags-Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn
kritisieren Arbeitsrechtsexperten und Betriebsräte Schlupflöcher im
Gesetzentwurf der Bundesregierung. Im ARD-Politikmagazin "Kontraste"
fordern Experten und Betroffene, Stücklöhne wie etwa in der
Zusteller-Branche zu verbieten, um den Mindestlohn nicht auszuhöhlen.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht dennoch keinen
Grund zu handeln.
Dem ARD-Politikmagazin "Kontraste" sagte Nahles: "In vielen
Branchen gibt es Stücklohn, und aus meiner Sicht gibt es da eine gute
Praxis und eine gute Tradition in Deutschland." In ihrem
Gesetzentwurf nimmt Nahles den Zoll in die Pflicht, die Einhaltung
des Mindestlohns zu überprüfen.
Dieter Dewes, Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und
Finanz-Gewerkschaft bestreitet allerdings, dass dies möglich sei. Um
Schlupflöcher zu verhindern fordert er stattdessen, "endlich von den
Stücklöhnen wegzukommen, denn dieses Gesetz sieht ja eindeutig die
Zeitarbeitsstunde vor als Entlohnung."
Nach Kontraste-Recherchen bereiten sich mehrere deutsche
Zeitungsverlage schon auf den Mindestlohn vor. Der Verlag "Neue
Westfälische" will indirekt am Stücklohn festhalten.
Zeitungsausträger sollen künftig einen Stundenlohn erhalten, der sich
nach der Zahl der ausgetragenen Zeitungen und der dafür benötigten
Zeit berechnet. Nach Testläufen von "Kontraste" sind die bislang
berechneten Arbeitszeiten jedoch viel zu niedrig angesetzt. Oliver
Erdmann, Betriebsratsvorsitzender der "Neuen Westfälischen Logistik
GmbH", kritisiert dieses Modell: "Wenn eine Viertelstunde bezahlt
wird und der Zusteller eine halbe Stunde braucht, dann kriegt er nur
die Hälfte bezahlt, hat also nur die Hälfte an Stundenlohn, reell
auch nur 4 Euro. Und das ist nicht das, was die Politik mit dem
Mindestlohn machen wollte."
Die Arbeitsrechtsexpertin Prof. Christiane Brors von der
Universität Oldenburg teilt diese Kritik. Sie sagte dem
ARD-Politikmagazin "Kontraste", der Gesetzgeber wisse sehr gut, dass
man über Stücklohn-Vereinbarungen die Mindeststandards senke. Der
Mindestlohn könne leicht umgangen werden - das toleriere
Arbeitsministerin Nahles in ihrem Gesetzentwurf.
Weitere Informationen dazu am Donnerstag, 05.06.2014 um 21.45 Uhr
im ARD-Politikmagazin "Kontraste"
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Kontraste
Das Magazin aus Berlin
Telefon: +49 30 97993 22800
Telefax: +49 30 97993 22809
kontraste@rbb-online.de
http://www.rbb-online.de/kontraste/
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