VKU zum Ende der Umsetzungsfrist der EU-Energieeffizienzrichtlinie /
Energiedienstleistungsmarkt muss allen Marktteilnehmern gleichen Zugang bieten
Geschrieben am 05-06-2014 |
Berlin (ots) - Heute endet die Frist zur Umsetzung der
EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Zentrale
Regelung der Richtlinie ist Artikel 7, der vorsieht, dass
Energievertriebe und/oder Energieverteiler verpflichtet werden,
mittels Energieeffizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei ihren
Endkunden zu erzielen. Alternativ können die geforderten Ziele durch
andere strategische Maßnahmen bei Endkunden erreicht werden. Bislang
hat die Bundesregierung noch keinen Vorschlag vorgelegt, wie die
nationale Ausgestaltung dieses für kommunale
Energieversorgungsunternehmen sehr bedeutsamen Artikels erfolgen
könnte.
Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) müssen die
Energieeffizienzziele mittels strategischer Maßnahmen erreicht
werden. "Damit sich der Energiedienstleistungsmarkt in Deutschland zu
der von der Bundesregierung postulierten zweiten Säule der
Energieeffizienz entwickeln kann, bedarf es einer marktlichen und
wettbewerblichen Umsetzung des Artikels 7", so
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Der VKU hat daher Anfang
Mai 2014 eine Studie zur nationalen Umsetzung von Artikel 7 als
konstruktiven Diskussionsbeitrag vorgestellt. Das Modell sieht vor,
dass die bestehenden Instrumente, zum Beispiel Förderprogramme,
weiter ausgebaut werden. Ergänzend soll ein wettbewerbliches,
dezentrales Ausschreibungsmodell implementiert werden, das sich an
alle relevanten Marktteilnehmer richtet und auf Freiwilligkeit
beruht.
"Bisher ist der Energiedienstleistungsmarkt eher von
regulatorischen Vorgaben geprägt, wie z.B. Förderprogramme, von denen
kommunale Energieversorgungsunternehmen als Antragssteller
überwiegend ausgeschlossen sind. Wenn der Effizienzmarkt sich zu
einem realen Markt entwickeln soll, also einem Markt, bestimmt von
Angebot und Nachfrage, dann müssen neue Instrumente etabliert werden,
von denen auch alle relevanten Marktteilnehmer, beispielsweise
kommunale Energieversorgungsunternehmen, partizipieren können. "Es
ist unverständlich, warum angesichts des in Deutschland vorhandenen
Effizienzpotentials diese Chance bislang nicht genutzt wird" sagte
Hans-Joachim Reck. "Durch die Implementierung des VKU-Modells", so
Reck weiter, "könnte dieses Ziel erreicht werden; jedoch auch nur
dann, wenn die Politik ein Level-Playing-Field zulässt. Außerdem
werden Effizienzmaßnahmen vor Ort durchgeführt. Sie tragen damit zur
Wertschöpfung vor Ort sowie zum Erhalt oder Aufbau neuer
Arbeitsplätze bei".
Der VKU steht bei den weiteren Schritten zur nationalen Umsetzung
der EU-Energieeffizienzrichtlinie als konstruktiver Gesprächspartner
bereit.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
Pressekontakt:
Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
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Mobil: +49 170 8580-220
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carsten.wagner@vku.de
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Mobil: +49 170 8580-226
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luig@vku.de
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Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
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