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Arbeiten im Freien - Hitze darf Arbeitnehmer nicht untätig und Arbeitgeber nicht kalt lassen (FOTO)

Geschrieben am 12-06-2014

Berlin (ots) -

Beschäftigte im Baugewerbe arbeiten häufig im Freien, auch wenn
die Sonne vom Himmel knallt und die Temperaturen steigen: Dann gilt
es, sich gegen Hitze und UV-Strahlen zu schützen. Deshalb müssen die
Unternehmen entsprechend vorsorgen, darauf hat Bernhard Arenz,
Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
jetzt in Berlin hingewiesen und betont, dass die BG BAU ihren
Mitgliedsunternehmen spezielle Beratungen anbietet.

Deutschlands Klima wird wärmer. Im Sommer erreichen die
Temperaturen bis zu 42 Grad im Schatten. Darunter leiden vor allem
Menschen, die im Freien arbeiten. Bei körperlich schwerer Arbeit
treten besondere Belastungen und Gesundheitsgefahren auf: Symptome
wie Schwindel, Übelkeit oder Störungen des Bewusstseins können auf
einen drohenden Hitzschlag, die gefährlichste Folge der Einwirkung
von Hitze hinweisen. Rund 90 davon registrierten die gewerblichen
Berufsgenossenschaften bei Beschäftigten allein im Jahr 2012.

Eine weitere Gefahr geht von den ultravioletten (UV) Strahlen der
Sonne aus. In der Bauwirtschaft sind unter anderem Zimmerer,
Dachdecker, Straßenbauer, Maurer und Bauhelfer besonders betroffen.
Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) belegt, dass die Dosis an UV-Strahlen von Bauarbeitern fast
fünfmal so hoch ist, wie die von Beschäftigten in geschlossenen
Räumen. Durch UV-Strahlen kann es zu chronischen Schäden der Netzhaut
im Auge und zu einer Linsentrübung (Grauer Star) kommen. In
Extremfällen kann eine übermäßige UV-Strahlenbelastung sogar zu
Hautkrebs führen. Die Betriebsärzte des
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes (ASD der BG BAU)
bieten Vorsorgeuntersuchungen an, um krebsverdächtige Veränderungen
der Haut rechtzeitig zu erkennen.

Wie Bernhard Arenz betont, sind an heißen Tagen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer in der Pflicht: "Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die
Unternehmen verpflichtet, Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten
durch Gefährdungsbeurteilungen zu erfassen und geeignete
Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aber auch die Beschäftigten müssen nach
ihren Möglichkeiten für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sorge tragen. Sie haben Unterweisungen der Arbeitgeber ernst zu
nehmen und deren Weisungen zu folgen. Das gilt auch bei Gefahren
durch Hitze und Sonnenstrahlen". So ist Sonnencreme mit
Lichtschutzfaktor 30 sinnvoll, ersetzt aber nicht eine
luftdurchlässige Kleidung, die den Körper bedeckt und damit schützt.

Als Schutz für die Augen sind Sonnenbrillen mit seitlicher
Abdeckung zu empfehlen. Den Kopf schützt zumeist der Helm, ansonsten
sollten die Beschäftigten Kopfbedeckungen mit breitem Rand und Schirm
sowie Nackenschutz nutzen.

Erreichen die Temperaturen 30 Grad und mehr, sollten auf
Baustellen kühle Getränke, etwa Mineralwasser, Tee oder Fruchtschorle
zur Verfügung stehen. Denn wer körperlich schafft, schwitzt an heißen
Tagen bis zu fünf Liter pro Arbeitsschicht aus. Bis zu vier Liter
Flüssigkeit sind dem Körper wieder zuzuführen. Besonders schwere
Arbeiten sollten in die Frühstunden gelegt werden und bei steigenden
Temperaturen sind pro Stunde fünf bis zehn Minuten Pause sinnvoll.
Darüber hinaus macht es bei manchen Tätigkeiten Sinn, Schirme, Zelte
oder spezielle Segel einzusetzen, die Schatten spenden. Für
Arbeitsbereiche im Inneren von Bauwerken ist gute Belüftung wichtig
und bei dauerhaften Aufenthalten in Baumaschinen, LKW und Baggern
sollten Klimaanlagen genutzt werden.

"Schon vor dem Einsatz", so Arenz, "sollten die Arbeitgeber
spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Handlungsplan festlegen".
Wer von Sonnenstich, Hitzeschlag oder Hitzeerschöpfung betroffen ist,
muss sofort in den Schatten und bei Bewusstlosigkeit in die stabile
Seitenlage gebracht werden. Betroffene eines Hitzschlags müssen mit
kühlem Wasser übergossen werden. Bei Atemstillstand sind Maßnahmen
zur Wiederbelebung durchzuführen bis der Rettungsdienst - Telefon 112
- eintrifft. Eine Hitzenotfallkarte der BG BAU mit Hinweisen für
Sofortmaßnahmen kann per E-Mail angefordert werden:
Praevention@bgbau.de.



Pressekontakt:
thomas.lucks@bgbau.de
Telefon: 069/4705-824

Joachim.foerster@bgbau.de
Telefon: 030/85781-518


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