Verlässliches Gesetz zur Pflege mit tragfähigen Finanzierungsregelungen erforderlich / Landtagsgutachten stützt bpa-Kritik / Pflegeverordnung des Ministeriums ist zu weitreichend
Geschrieben am 25-06-2014 |
Düsseldorf (ots) - "Der Landtag hat jetzt die Chance, mit einem
umfassenden Gesetz die künftige Pflegelandschaft in NRW auf solide
Füße zu stellen." Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),
Christof Beckmann, spricht sich nach dem kritischen Gutachten der
Landtagsverwaltung dafür aus, die wichtigen Rahmenbedingungen für die
Finanzierung von Pflegeeinrichtungen im Konsens neu zu gestalten.
Ein vom Gesundheitsausschuss des Landtages eingeholtes
Rechtsgutachten hatte bestätigt, dass die vom Ministerium vorgelegte
Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) zu
weitreichende Regelungen enthält und vor allem auch
grundrechtsrelevante Aspekte tangiert. Derart tiefgreifende Eingriffe
in die Finanzierung der stationären und ambulanten Pflege in NRW
müssten stattdessen in einem Gesetz geregelt und somit auch vom
Landtag beschlossen werden, so die Experten, und könnten nicht
eigenständig vom Ministerium erlassen werden.
Das Gutachten bestätigt in wichtigen Punkten die vom bpa mehrfach
geäußerte Kritik: Das Ministerium nimmt in seinem Verordnungsentwurf
grundlegende Veränderungen bei den künftigen Regelungen zu
Refinanzierung und Abschreibungen von Pflegeheimen vor. Aus Sicht des
bpa wird damit die Versorgungssicherheit im Land gefährdet. Auch die
willkürlich gewählten und sehr restriktiven Übergangsfristen sind
nach Auffassung des bpa und anderer Trägerverbände unzumutbar und
greifen in erheblichem Maße in die Grundrechte der Anbieter
stationärer Pflege ein.
"Der Landtagsausschuss hat die zu weit gehende
Durchführungsverordnung klugerweise nicht einfach durchgewinkt,
sondern versucht in seinen Beratungen, einen gesunden Ausgleich
zwischen den Interessen der Pflegeanbieter und denen der
finanzschwachen Kommunen zu finden", lobt der bpa-Landesvorsitzende
Beckmann. "Pflegeeinrichtungen müssen auch in Zukunft darauf
vertrauen können, dass ihre Leistungen angemessen finanziert werden -
und zwar landesweit einheitlich und nicht je nach Finanzkraft der
Kommune. Der Landtag sollte weiter an einem tragfähigen Kompromiss
arbeiten und diesen dann verlässlich in einem umfassenden
Landesgesetz zur Pflege festschreiben. Der bpa wird sich an einem
solchen Prozess selbstverständlich weiterhin konstruktiv beteiligen."
bpa: Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.
(bpa) bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon
mehr als 1.200 in Nordrhein-Westfalen) die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 245.000 Arbeitsplätze und ca.
18.900 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 19,4
Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Norbert Grote, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle
Nordrhein-Westfalen, Tel. 0211/311 39 30
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