Menschenrechtsinstitut: Beschluss der Justizministerkonferenz zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter reicht nicht aus
Geschrieben am 26-06-2014 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Beschlusses der
Justizministerkonferenz, die Nationale Stelle zur Verhütung von
Folter personell und finanziell aufzustocken, erklärt Petra
Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa:
"Der Beschluss der Justizministerkonferenz, die Nationale Stelle
zur Verhütung von Folter personell und finanziell moderat
aufzustocken, ist ein wichtiger erster Schritt. Er reicht jedoch bei
Weitem nicht aus: Um ein vergleichbares Niveau wie in Frankreich,
Österreich und der Schweiz zu erreichen, müsste das Budget
verzehnfacht werden, statt - wie jetzt beschlossen - knapp
verdoppelt. Deshalb sollte die Ausstattung schrittweise weiter
verbessert werden.
Außerdem muss eine grundlegende institutionelle Reform der
Nationalen Stelle angegangen werden: Das Besetzungsverfahren für die
Stelle sollte transparent und unter Einbeziehung der
Zivilgesellschaft ausgestaltet und die Verpflichtung zur
multidisziplinären, vielfältigen und geschlechtergerechten Besetzung
der Stelle festgeschrieben werden. Zudem sollte das Prinzip der
Ehrenamtlichkeit der Mitglieder aufgehoben werden. Denn nur eine
starke, unabhängige Nationale Stelle kann, wie es ihr
völkerrechtlicher Auftrag ist, systematisch alle Haft- und
Gewahrsamseinrichtungen in Deutschland überprüfen, auf Missstände
hinweisen und Vorschläge für strukturelle Verbesserungen zum Schutz
vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung machen.
Die Vereinten Nationen haben bei der Überprüfung der Umsetzung des
Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland in
ungewöhnlich scharfer Form darauf hingewiesen, dass die 'Nationale
Stelle zur Verhütung von Folter' in Wiesbaden die völkerrechtlichen
Anforderungen nicht erfüllt. Der Bericht des UN-Unterausschusses zur
Verhütung von Folter (SPT) von 2013 hat das Dilemma der Nationalen
Stelle klar zu Tage gebracht: Sie ist eine Stelle mit einem
umfassenden Auftrag, den sie aber aufgrund ihrer Ausgestaltung und
geringen finanziellen Ausstattung unmöglich erfüllen kann. Angesichts
des absoluten Verbots von Folter und Misshandlung und der daraus
resultierenden Notwendigkeit wirksamer Prävention ist dies ein
erschreckender Befund."
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden ist
zuständig für die Überprüfung von Strafvollzug und Untersuchungshaft,
Jugendstrafvollzug und Jugendarrest, Gewahrsamseinrichtungen der
Polizei und des Zolls, Abschiebehaft, Haft- und Arresteinrichtungen
der Bundeswehr. Darüber hinaus überwacht sie den Freiheitsentzug in
der Psychiatrie, in Alten- und Pflegeheimen, in Einrichtungen für
behinderte Menschen und in der geschlossenen Unterbringung von
Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe.
http://www.nationale-stelle.de/
Weitere Informationen: Beschluss der Justizministerkonferenz vom
26.06.2014, TOP II.21:
http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=124484
Petra Follmar-Otto (2014): Verhinderung von Folter und Misshandlung -
kein Thema für Deutschland? Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte. (aktuell 4/2014)
http://ots.de/Z6GbN
Follmar-Otto, Petra (2013): Die Nationale Stelle zur Verhütung von
Folter fortentwickeln! Zur völkerrechtskonformen Ausgestaltung und
Ausstattung. Policy Paper Nr. 20. Berlin: Deutsches Institut für
Menschenrechte.
http://ots.de/aQLZ0
Bericht des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) 2013
http://ots.de/ldamt
Honorarfreies Foto zum Download: Petra Follmar-Otto, Leiterin der
Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa (Copyright: DIMR/Amélie
Losier)
http://ots.de/y56Pc
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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