Kinderarbeit in Bolivien: Neues Gesetz entkriminalisiert bedauerliche Realität / Arbeitende Kinder wurden in die Verhandlungen einbezogen
Geschrieben am 07-07-2014 |
Osnabrück (ots) - Das am 3. Juli vom bolivianischen Parlament
beschlossene Kinder- und Jugendgesetz bezieht die Interessen und
Forderungen arbeitender Kinder in Bolivien ein. Erstmals wurde mit
der Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens (UNATsBO)
eine Vertretung dieser Kinder an den Gesetzesverhandlungen beteiligt.
»Das Gesetz anerkennt die momentane Situation der Kinder in
Bolivien und schafft für sie die nötigen gesetzlichen
Rahmenbedingungen, damit sie geschützt und nicht kriminalisiert
werden«, erklärte Iris Stolz, Fachreferentin von terre des hommes.
»Selbstverständlich muss das Ziel bleiben, Kinderarbeit zu
überwinden, denn Kindheit soll nicht Arbeit, sondern Spielen und
Lernen bedeuten. Doch die Kinderarbeit in Bolivien ist Ausdruck von
Armut, die nicht per Gesetz, sondern nur in einem langfristigen
Entwicklungsprozess abgeschafft werden kann. Bis dahin muss es darum
gehen, die Kinder besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen und
ihren Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben anzuerkennen. Wir
begrüßen, dass hier nicht wie sonst üblich allein von Erwachsenen
über die Kinder entschieden wurde, sondern die betroffenen Kinder
gehört und einbezogen wurden«.
Die neue Regelung sieht vor, dass die Arbeit von Kindern unter
Bedingungen stattfinden muss, die ihre Gesundheit und ihr Recht auf
Bildung gewährleisten. Außerdem sollen die Kinder davor geschützt
werden, aufgrund ihres Alters geringer als Erwachsene entlohnt zu
werden. Die Arbeit der Kinder soll künftig unter der Aufsicht von
lokalen staatlichen Kinderschutzstellen stehen, die Fälle prüfen, um
die entsprechende Genehmigung zu erteilen oder auch Schutz- und
Hilfsangebote zu machen. Der Staat wird verpflichtet, in einem
periodischen Zensus zu ermitteln, wie viele Kinder in welchen
Bereichen und unter welchen Bedingungen arbeiten.
Pressekontakt:
Für Rückfragen und Interviews:
Iris Stolz,
Tel.: 05 41 71 01-132,
Mail: i.stolz@tdh.de
www.tdh.de
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