Mayer: EuGH-Urteil zum Sprachnachweis ist nicht im Interesse der Betroffenen
Geschrieben am 10-07-2014 |
Berlin (ots) - Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zum
Integrationserfolg
Am heutigen Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein
Urteil zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug veröffentlicht und
diesen im Fall türkischer Staatsbürger für ungültig erklärt. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Sprachnachweis für
den Ehegattennachzug betrifft nur die in Deutschland lebenden Türken.
Der Grund ist das Assoziierungsabkommens mit der Türkei aus den
siebziger Jahren. Wer gegen die Entstehung von Parallelgesellschaften
in unserem Land ist, wird in solchen Sprachnachweisen auch weiterhin
den Schlüssel zum Integrationserfolg sehen. Kern des
Spracherfordernisses vor einem Familiennachzug ist es, Zwangsehen zu
verhindern. Nur wer sich in Grundzügen in deutscher Sprache
verständigen kann, kann hiergegen Hilfe in Anspruch nehmen. Gerade
die Betroffenen, in der Mehrzahl Frauen, sollten selbst ein Interesse
daran haben, in ihrer sozialen und sprachlichen Kompetenz gestärkt zu
werden, wenn sie dauerhaft hier leben wollen. Insofern ist das Urteil
zuallererst aus Sicht der Betroffenen bedauerlich.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Übrigen an dem Sprachnachweis
als einem Instrument für eine erfolgreiche Integration festzuhalten
ist. Diejenigen, die künftig hiervon ausgenommen sind, sollten
bereits aus eigenem Interesse die Möglichkeit zu nutzen, vor einem
Zuzug in unser Land zumindest einfache Sprachkenntnisse zu erwerben."
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