12.000 Wohnungen könnten in der Nachverdichtung in Frankfurt kurzfristig entstehen - Stellplatzsatzung ist aber ein ernstes Hindernis
Geschrieben am 11-07-2014 |
Schlüchtern, Hessen (ots) - Die Stellplatzsatzung der Stadt
Frankfurt soll novelliert werden. Dabei stellt sich die
grundsätzliche Frage, ob eine Novellierung sinnvoll ist oder ob man
nicht, wie in anderen großen deutschen Städten auch, die
Stellplatzsatzung ersatzlos streichen sollte, so wie es auch jetzt
die IHK Frankfurt fordert.
Arbeitskreis mit sachkundigen Mitgliedern
Der Arbeitskreis Nachverdichtung in Ballungsräumen am Beispiel
Frankfurt Rhein-Main beschäftigt sich sehr intensiv mit den
Möglichkeiten zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Im Arbeitskreis
haben sich Vertreter der Fachhochschule Frankfurt, der Nassauischen
Heimstätte, des Haus & Grund Frankfurt, der Lahmeyer Intern. GmbH,
des VDW Südwest, der LCCE GmbH, der BIEN-ZENKER AG, Mitglieder des
Landtages und des Stadtrates von Bad Vilbel zusammen getroffen.
Das Wohnraum-Potential ist riesig
Frankfurt ist eine der attraktivsten deutschen Städte mit
entsprechendem Bevölkerungswachstum in den kommenden Jahren. So wird
der Druck auf dem Wohnungsmarkt immer größer und bezahlbarer Wohnraum
für Normalverdiener in der Stadt immer knapper. Die wenigen
Grundstücke, die auf den Markt kommen sind sehr teuer und führen, im
Vergleich zu Nachverdichtungen, zu insgesamt sehr hohen Kosten im
Neubaubereich.
Das Potential an Nachverdichtungen alleine durch Dachaufstockungen
liegt in Frankfurt bei ca. 2,5 Mio. m² Wohnfläche, wie eine aktuelle
Untersuchung der Fachhochschule Frankfurt zeigt.
"Die Möglichkeit durch Dachaufstockungen in Frankfurt günstigen
Wohnraum herzustellen, wird absolut unterschätzt", so Architekt
Günter Legel von der BIEN-ZENKER AG und Sprecher des Arbeitskreises.
"Wenn man nur etwa ein Drittel der durch die Untersuchung der
Fachhochschule Frankfurt festgestellten Flächen tatsächlich umsetzen
würde, könnten durch solche Maßnahmen ca. 12.000 Wohnungen relativ
kurzfristig hergestellt werden ohne zusätzlichen Grundstücksverbrauch
und unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur!"
Die Stellplatzsatzung verteuert das rare Wohnraum-Potential
Allerdings gibt es in der Umsetzung solcher Baumaßnahmen im
Bestand Hemmnisse und Erschwernisse. Dazu gehören neben
baurechtlichen Aspekten, auch die Stellplatzsatzung der Stadt. Sie
macht die Herstellung von bezahlbarem Wohnraum vielfach nicht
möglich. Die Ablösesummen in Höhe von EUR 10.000 je nicht
hergestelltem Stellplatz führen zu einer deutlichen Preissteigerung
bei den Herstellkosten. Diese Kosten können bei kleineren
Wohneinheiten durchaus 10 % der Baukosten betragen.
Die Erfahrungen aus Hamburg und Berlin, die ihre
Stellplatzsatzungen aufgehoben haben, sind durchweg positiv. So
wurden in Berlin seit Wegfall der Stellplatzsatzung 1997 genauso
viele Stellplätze hergestellt, wie mit einer Satzung erforderlich
gewesen wären. Der Wegfall der Ablöseverpflichtungen ermöglicht es
aber Investoren vielfach erst, die geplanten Baumaßnahmen
wirtschaftlich umsetzen zu können. So können die Kosten für die
Erwerber oder die Mieter im vertretbaren Rahmen gehalten werden. Das
Beispiel der Stadt München zeigt dagegen, wie durch hohe Stellplatz-
und Ablöseforderungen auch die Herstellungs- und Erwerbskosten für
Wohnraum steigen. Nicht umsonst ist München die teuerste Stadt in
Deutschland.
Die Mitglieder des Arbeitskreises Nachverdichtung sind
einvernehmlich der Meinung, dass Investoren und Bauherren im
Regelfall sehr viel besser einschätzen können, wie hoch der
Stellplatzbedarf während des Lebenszyklus eines Gebäudes ist. Der
Wegfall der Stellplatzsatzung, insbesondere bei
Nachverdichtungsmaßnahmen im innerstädtischen Bereich wäre eine große
Erleichterung bei der Herstellung des dringend benötigten städtischen
Wohnraums.
"Der Arbeitskreis Nachverdichtung ist für den Wegfall der
Stellplatzsatzung", so Günter Legel. "Die Erfahrungen aus Hamburg und
Berlin sind so positiv, dass man auch in Frankfurt den Mut haben
sollte, auf eine kommunale Vorschrift zu verzichten."
Pressekontakt:
Günter Legel, BIEN-ZENKER AG, T: 066 61 98 384,
g.legel@bien-zenker.de
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