Wirtschaftsprüfer kritisieren Arbeit der Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK)
Geschrieben am 16-07-2014 |
München (ots) - Einleitung
Die Mitglieder der APAK wurden vom Bundesministerium für
Wirtschaft als Aufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und als
Kontrollgremium insbesondere für die Jahresabschlüsse der
DAX-Unternehmen berufen. Ihr kürzlich vorgelegter Tätigkeitsbericht
2013 hat zu massiver fachlicher Kritik aus den Reihen der deutschen
mittelständischen Wirtschaftsprüfer geführt.
Tobias Lahl, Gf. Vorstand von wp.net: "Da die Ergebnisse der von
der APAK durchgeführten Inspektionen die Kontrollaufgaben der
Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse der kapitalmarktorientierten
Unternehmen unterstützen sollen, ist hierdurch in Zeiten der
Finanzkrise eine weitere Verunsicherung der Märkte nicht
auszuschließen".
Fachliche Hinweise
APAK-Feststellungen nicht nachprüfbar, für Wirtschaftsprüfer und
Prüfungsausschuss daher wenig geeignet Unter 2.1.2. des Berichts
bemängelt die APAK eine "kritische Grundhaltung" bei der Prüfung von
Vermögenswerten, d.h. der gesamten Aktivseite einer Bilanz.
Generell hat hier der Wirtschaftsprüfer (WP) die korrekte
Bilanzierung und Bewertung unter Berücksichtigung der zukünftigen
Entwicklungen zu beurteilen.
Die APAK stellt hierzu lapidar fest, dass "in zu vielen Fällen
keine geeigneten Prüfungshandlungen vorgenommen" wurden. Die
Wirtschaftsprüfer kritisieren, dass die APAK ihre Mängelfeststellung
nicht konkretisiert. So macht es einen wesentlichen Unterschied, ob
es sich um Sachanlagen und die Schätzung deren Nutzungsdauer, um die
Höhe eines Geschäfts- oder Firmenwertes, oder um die Werte von
Finanzanlagen bzw. Finanzinstrumenten handelt, ob für die
betreffenden Positionen Marktpreise bestehen oder
Simulationsrechnungen vorgenommen werden müssen. WP StB CPA Dr.
Richard Wittsiepe, wp.net-Ausschussvorsitzender "EU-Prüferreform":
"Die Aussage der APAK ist daher für den Berufsstand gar nicht
nachprüfbar und für den Prüfungsausschuss wenig hilfreich".
Zu dieser grundsätzlichen Schwäche der APAK-Kritik kommt hinzu,
dass es sich bei den Mitgliedern der APAK um Personen handelt, die
über keine bzw. kaum Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung
verfügen.
Geringe Ursachentiefe begünstigt Fehlurteile
Anderenfalls hätte die APAK nämlich erkennen können, dass das
Unterlassen zeitintensiver Prüfungshandlungen nicht durch eine
mangelhafte kritische Grundhaltung des Prüfers verursachte sein muss.
WP StB Michael Gschrei (ehemals Präsident und jetziges
Beiratsmitglied der WPK sowie Gf. Vorstand von wp.net): "Ursächlich
für die fehlerhafte Prüfung dieser Aktiv-Posten sind eher zu niedrige
Stundenkalkulationen, die wiederum auf niedrigem Honorar basieren.
Eine Befragung des Vorstands ist nun einmal weniger zeitaufwändig,
als die Anforderung, Durchsicht und Kontrolle von
Dritt-Bestätigungsaktionen."
Die gleiche mangelnde Ursachenforschung hinsichtlich der von der
APAK kritisierten Arbeit der Prüfer betrifft die "unzureichende
Überwachung der Prüfungsdurchführung". Hier verweisen die WPs auf
mehrere mögliche Ursachen. So kann die Zeitplanung der WP-Praxis
generell zu knapp gehalten sein, oder die Qualität der eingesetzten
Mitarbeiter (Praktikanten oder im Ausland sitzende Mitarbeiter, statt
erfahrene Mitarbeiter vor Ort) reichte für eine zielgerichtete
Prüfung nicht aus. Die Antworten auf Fragen zu den
Verantwortlichkeiten für derartige Mängel bleibt die APAK schuldig.
Der Prüfer bleibt weiter das "Bauernopfer". Warum werden
Gesellschaften geschont?
In gleicher Weise berichtet sie über einen Anstieg ihrer
wesentlichen Beanstandungen bei den Inspektionen und darüber, dass
die entsprechenden Abschlussprüfer persönlich belangt wurden.
Gleichzeitig wünscht sich die APAK, dass auch Maßnahmen gegen die
Prüfungsgesellschaften möglich wären (S. 17 des Berichts). Hierbei
berücksichtigt die APAK nicht ihre Möglichkeit, bei Mängeln in der
Berufsarbeit einer WP-Gesellschaft die Kommission für
Qualitätskontrolle (KfQK) einschalten zu lassen. Diese hat nämlich
schon heute die Möglichkeit, das System der Berufsarbeit einer
WP-Gesellschaft (Qualitätssicherungssystem) einer erneuten
Überprüfung unterziehen zu lassen. Dabei droht der Gesellschaft die
Gefahr, dass ihr die für die Durchführung von gesetzlichen
Abschlussprüfungen vorgeschriebene Teilnahmebescheinigung entzogen
wird.
Oftmals sind nämlich nicht die einzelnen Prüfungsteams
verantwortlich, sondern der berufswidrige Termin- und Kostendruck,
dem die verantwortlichen Prüfer durch ihre Gesellschaften ausgesetzt
sein können. Daher fordern die Berufspraktiker die APAK auf, bei den
festgestellten Mängeln gerade auch die Geschäftsführung der
Prüfungsgesellschaft zur Verantwortung zu ziehen.
Kein Urteil zu den Effizienzmaßnahmen der Gesellschaften
Unter 2.1.4. des Berichts "Thematischer Review zu
Effizienzmaßnahmen der Praxen" nennt die APAK Maßnahmen, die Prüfer
zur Steigerung der Prüfungseffizienz einsetzen. Hierbei wird aber
keine substanzielle Aussage zur inhaltlichen Ausgestaltung und zur
Eignung als Lösung der o. g. Probleme gemacht.
Insbesondere bemängeln die WPs, dass der Bericht keine
Feststellungen zu Fragen der Wesentlichkeit beinhaltet und keine
Vorschläge zur Ableitung und Bezifferung derartiger Grenzen (%-Sätze)
macht. Auch wird im APAK-Bericht über die zunehmende Auslagerung
standardisierter Tätigkeiten auf Shared Service Center der
WP-Gesellschaften berichtet, ohne hierzu eine inhaltliche und vor
allem berufsrechtliche Würdigung zu liefern. Mit der lapidaren
Nennung des offensichtlich oft praktizierten Vorgangs wird diesem
Mangel nicht abgeholfen. Ein ebenfalls nicht konkretisiertes
Schlagwort ist die Forderung nach "Anpassung der Personal- und
Teamstruktur", ohne diese Forderung, z.B. bezüglich der fachlichen
Erfahrung und Kompetenz der Mitglieder der Prüfungsteams, bzw. den
Anteil der nicht fachlich ausgebildeten Mitglieder des Prüfungsteams,
zu konkretisieren.
Fazit: Verbesserungspotenziale des Berichts
Der APAK-Bericht 2013 ist für die deutschen Wirtschaftsprüfer
derart ungenau, dass sie sich dessen genereller Kritik zwar stellen
wollen, aber mangels Konkretisierung nicht stellen können. Der
Bericht bestätigt insgesamt die Forderung der "EU-Richtlinie über
Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen ..." vom 27.05.2014 nach der
die berufsstandunabhängige Prüferaufsicht mit "ehemaligen
Berufspraktikern" und nicht mit "Berufsfremden" zu besetzen ist. Da
diese Besetzung durch den Bundesminister für Wirtschaft erfolgt,
kommt auf den zuständigen Bundeswirtschaftsminister, Herrn Sigmar
Gabriel, eine für die deutsche Wirtschaft und ihre Prüfer bedeutsame
Aufgabe zu.
APAK-Ausblick 2014
Stark umstrittene Rechtsmäßigkeit der APAK-Tätigkeit bzgl. der
Sonderuntersuchung(SU)
Der Bericht erwähnt nicht, dass die direkte Zuständigkeit der APAK
für die Inspektion der Berufsarbeit deutscher WPs derartige
rechtliche Zweifel hat aufkommen lassen, dass in 2014 ein
Widerspruchsverfahren anhängig wurde. Gerichtlich soll exemplarisch
geprüft werden, ob die 2012 erfolgte Übertragung der Durchführung der
Inspektionen von der WPK auf die APAK überhaupt rechtmäßig ist.
Gesetzlich besteht seit 2005 die eigentliche Aufgabe der APAK
nämlich nur darin, quasi als (letztentscheidungsbefugte) Oberaufsicht
zu kontrollieren, ob die WPK ihrerseits die Anforderungen
insbesondere in Bezug auf die Berufsaufsicht und die
Qualitätskontrolle erfüllt (duale Aufsichtsstruktur).
Zwischenzeitlich reklamiert die APAK für sich jedoch eine
eigenständige/originäre Prüfungskompetenz, obwohl sie vom Gesetzgeber
bewusst nur als "nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art"
geschaffen wurde. "Insofern dürften erhebliche rechtliche Zweifel
bestehen, ob die APAK als eben solches nicht rechtsfähiges Gebilde
überhaupt Vertragspartner der von ihr selbst als
Berechtigungsgrundlage angeführten Vereinbarung vom April 2012 mit
dem Zweck der rechtsgeschäftlichen Übertragung derartiger Kompetenzen
sein konnte"; so Prof. Dr. Graf v. Stuhr, früherer Rechtsprofessor
und jetziges Beiratsmitglied der WPK.
Auch ein stets von der APAK und dem WPK-Vorstand angeführtes
Rechtsgutachten von Prof. Kluth bestätigt allenfalls eine ohnehin nur
von einer Minderheitsmeinung anerkannte öffentlich-rechtliche
Rechtsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit, klagen und insbesondere verklagt
werden können - was aber gerade nichts über eine hier vermutlich gar
nicht vorhandene zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit besagt. Weiter
wird von den WPs kritisiert, dass mit der Übernahme der SU durch die
APAK die Oberaufsicht entfallen ist.
Prüferaufsicht und "Prüfersterben"
Der Bericht geht nicht auf die dramatisch gestiegene Konzentration
auf dem Prüfermarkt für gelistete Unternehmen ein. Es werden
insbesondere keine belastbaren Gründe für den starken Rückgang von
Prüfern von PIE (Public Interest Entities) von rund 180 im Jahr 2007
(Start der Inspektionen) auf 97 Prüferpraxen in 2013 genannt. Dr.
Richard Wittsiepe: "Diese Entwicklung steht im klaren Widerspruch zum
Bestreben der EU-Kommission, die Konzentration - und damit die
Marktmacht der Großen - zu verringern".
Abschließend müssen wir die Ansprüche der APAK zurückweisen, wenn
sie fordert:
- Unmittelbare operative Zuständigkeit für Abschlussprüfer
kapitalmarktorientierter Unternehmen,
- Einheitlicher Ansatz in der Aufsicht über alle gesetzlichen
Abschlussprüfer,
- Methodische Angleichung der Qualitätskontrolle an die
Inspektionen und -Zuständigkeit für alle Fälle von
Berufspflichtverletzungen
Weitere Informationen auf http://wp-net.com/index.php/presse.html
Der 2005 gegründete wp.net Verband mit seinen rund 1000
Mitgliedern ist der einzige Verband für die mittelständische
Wirtschaftsprüfung in Deutschland mit Sitz in München.
Pressekontakt:
Kontakt: wp.net e.V.
GF. Vorstand:
Michael Gschrei und Tobias Lahl, beide WP StB
Ansprechpartner: Michael Gschrei
Theatinerstr. 8 80805 München
Tel.: (089) 552693-44 Fax: (089) 552693-46
Internet: www.wp-net.com
eMail: info@wp-net.com
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