NABU: Offshore-Lärm vertreibt Deutschlands einzige Wal-Art
Geschrieben am 16-07-2014 |
Berlin (ots) - Berlin - Deutschlands einzige Wal-Art, der
Schweinswal, flieht vor dem Baulärm des Offshore-Windparks Butendiek.
Das zeigen aktuelle Flugbeobachtungen aus dem Sylter Außenriff. Für
gewöhnlich halten sich hier im Juni die Schweinswale auf, um ihre
Kälber aufzuziehen. Doch dieses Jahr wurden deutlich weniger Tiere
gezählt als im Vorjahr. "Damit wird unsere größte Befürchtung zur
traurigen Gewissheit: Der Baulärm des Windparks hat die Wale aus dem
für sie eingerichteten Schutzgebiet vertrieben - und das mitten in
ihrer Fortpflanzungszeit", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller. "Das wollten wir mit unserer Klage am Verwaltungsgericht Köln
verhindern. Doch anstatt Verantwortung zu übernehmen, ringen die
Behörden seit Monaten um Zuständigkeiten und versuchen, unsere Klage
mit allen Mitteln zu behindern", so Miller weiter.
Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz führt die Tierärztliche
Hochschule Hannover regelmäßig fluggestützte Schweinswalzählungen in
der deutschen Nordsee durch. Die aktuellen Karten zeigen, dass fast
jeder zweite Schweinswal aus dem Gebiet verschwunden ist. Besonders
alarmierend ist die geringe Anzahl von Mutter-Kalb-Paaren, die sonst
typisch für diese Jahreszeit sind. Im Radius von mehreren Kilometern
um das Baugebiet des Windparks wurden während zweier Überflüge
überhaupt keine Wale gesichtet. "Butendiek liegt mitten im
FFH-Schutzgebiet, in der Kinderstube des Nordsee-Schweinswals",
kritisierte NABU-Meeresexperte Kim Detloff. "Trotzdem wurden die
ohrenbetäubenden Rammungen vorsätzlich in die Fortpflanzungszeit von
Mai bis August gelegt. Diese naturschutzpolitische Ignoranz vonseiten
der Betreiber und der Behörden ist unfassbar. Schweinswale sind nach
nationalem und europäischem Recht streng geschützt", sagte Detloff.
Im April hatte der NABU auf Grundlage eines eigenen
Rechtsgutachtens Klage nach Umweltschadensgesetz am
Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Angeklagt ist die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das
BfN jedoch lehnt die Verantwortung ab und verweist auf die rechtliche
Zuständigkeit des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie
(BSH), der Genehmigungsbehörde für Offshore-Windparks. Seitdem
streiten sich die Juristen um die tatsächliche Verantwortlichkeit von
BfN und BSH.
Um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen, muss der NABU nun
zwei getrennte Verfahren führen: zum einen die Klage auf Vermeidung
weiterer Umweltschäden gegen das BSH am Verwaltungsgericht Hamburg,
zum anderen die Klage gegen das BfN auf Sanierung des bereits
eingetretenen Schadens am Verwaltungsgericht Köln. "Wäre das Thema
nicht so traurig, könnte man über diese Posse nur den Kopf schütteln.
Doch die beiden zuständigen Behörden spielen auf Zeit und verweigern
die inhaltliche Auseinandersetzung. Gleichzeitig geschieht im Sylter
Außenriff eine ökologische Katastrophe", warnte Detloff. Inzwischen
fordert das BSH sogar das BfN zur Stellungnahme für das Hamburger
Verfahren auf. "Das macht nicht nur die Verwirrung komplett, sondern
zeigt auch, wie sehr sich die Behörden vor ihrer Verantwortung
scheuen", so der NABU-Meeresexperte.
Die nebulöse Umsetzung der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie
mit unklarer Zuständigkeit ist nach NABU-Meinung ein Fall für den
Europäischen Gerichtshof (EuGH). "Die Splittung der Zuständigkeiten
für die Umwelthaftungsrichtlinie entspricht ganz sicher nicht der
Intention der europäischen Gesetzgebung", sagte Kim Detloff. "Den
Schweinswalen im Baugebiet Butendiek hilft eine Entscheidung des EuGH
vermutlich nicht mehr. Aber möglicherweise kann noch der Schaden für
die ebenfalls streng geschützten Seevögel im Baugebiet abgewendet
werden, etwa für die Stern- oder Prachttaucher", so Detloff.
Gleichzeitig erhofft sich der NABU von den Klagen in Hamburg und
Köln, dass zukünftige Genehmigungsverfahren für Offshore-Parks den
Anforderungen des geltenden Naturschutzrechts entsprechen.
Ein ausführliches Hintergrundpapier zur NABU-Klage gegen den
Offshore-Windpark Butendiek finden Sie unter www.NABU.de/butendiek
Das NABU-Rechtsgutachten finden Sie unter
www.NABU.de/themen/meere/windparks/16540.html
Kostenfreie Pressefotos zu den betroffenen Arten Stern- und
Prachttaucher sowie Schweinswal unter
www.NABU.de/presse/fotos/butendiek
Pressekontakt:
Dr. Kim Cornelius Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Tel.
030-284984-1626, mobil: 0152-09202205
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